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Was soll das Arzttermingesetz konkret ändern?
Bisher sind Ärzte dazu verpflichtet, in einem Umfang von 20 Stunden pro Woche gesetzlich Pflichtversicherte zu behandeln. Dieser Zeitumfang wird durch das Arzttermingesetz auf 25 Stunden pro Woche erhöht. Außerdem gibt es eine Klausel, die den Ärzten einiger Fachrichtungen vorschreibt, pro Woche fünf Stunden anzubieten, in denen Kassenpatienten auch ohne Termin Behandlungen erhalten. Die in den ohne Termin nutzbaren Sprechstunden sollen künftig nicht mehr auf die Budgets angerechnet werden. Diese Regelung gilt genauso für Facharzttermine, welche die Hausärzte vermitteln. Sie bekommen künftig einen Zuschlag in Höhe von zehn Euro pro vermitteltem Facharzttermin. Fachärzte, die freie Termine an die Terminservicestelle melden, erhalten ebenfalls Zuschläge, deren Höhe von der Länge der Wartezeit abhängig ist.
Wie stehen die Chancen, den Ärztemangel damit zu lindern?
Das erweitert den wirtschaftlichen Spielraum der Fachärzte und könnte deutliche Auswirkungen auf die Patientenzahlen und die Anzahl der Behandlungstermine pro Monat haben. Für die Erweiterung des Sprechstundenumfangs dagegen zeichnet sich keine große Erfolgschance aus. Der Sprechstundenumfang vieler Fachärzte liegt jetzt schon über den 25 Stunden pro Woche. Sie hätten auch in der Vergangenheit ihre Sprechstunden aus eigenem Antrieb erweitert, doch sie scheiterten an der Budgetierung. Deshalb ist es ein sinnvoller Schritt, Teile der zusätzlich anzubietenden Termine und Behandlungen nicht auf die Budgets anzurechnen. Andererseits dürfte sich die Situation in den Regionen verschärfen, in denen neben den Fachärzten auch Allgemeinmediziner fehlen. Viele Patienten werden die Möglichkeit nutzen, sich Facharzttermine über den Hausarzt vermitteln zu lassen. Vor allem in ländlichen Regionen sind die Kapazitäten bei den Hausärzten voll ausgeschöpft. Daran können beispielsweise auch die von der Deutschen Bahn ins Leben gerufenen Medibusse nichts ändern, weil sie nicht alle betroffenen Regionen abdecken.
Quelle: dpa
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