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Gesetz soll die Entstehung öffentlicher WLAN-Hotspots begünstigen

Was die Verfügbarkeit öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots betrifft, ist Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern der Welt derzeit noch sehr rückständig. Eine Ursache war, dass sich die Anbieter der WLAN-Hotspots mit einigen rechtlichen Unsicherheiten anfreunden mussten. Diese führten bisher dazu, dass die Betreiber der WLAN-Zugänge auch für die Handlungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Genau das soll sich mit einem am 12. März 2015 vorgelegten Gesetzesentwurf nun ändern.

Was beinhaltet das neue Gesetz über die WLAN-Hotspots?

Die wichtigste Neuerung aus dem Gesetzesentwurf ist, dass die gewerblichen Anbieter öffentlicher WLAN-Hotspots nicht mehr für die Handlungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sicherheitsmaßnahmen nach den aktuellen Standards ergriffen wurden. Das betrifft insbesondere die Anwendung geeigneter Verschlüsselungsverfahren. Wird das neue Gesetz in der Form der Vorlage verabschiedet, müssen die Bereitsteller der WLAN-Hotspots künftig keine Abmahngebühren und Strafen zahlen, wenn ihre Nutzer beispielsweise von illegalen Plattformen Filme oder Musik herunter laden. Dafür müssen die Nutzer jedoch explizit eine Erklärung abgeben, dass sie beim Internetzugriff über die öffentlichen WLAN-Hotspots keine Rechtsverletzungen begehen. Nach den bisherigen Inhalten des neuen Gesetzes ist dafür ein Haken an einem entsprechenden Hinweis auf der von den Anbietern der WLAN-Hotspots gewählten Startseite völlig ausreichend.

Achtung: Neues Gesetz gilt nicht für private WLAN-Hotspots!

Wer sein WLAN beispielsweise Nachbarn oder Freunden zugänglich machen möchte, profitiert nicht von den Erleichterungen des neuen Gesetzes über WLAN-Hotspots. Hier müssen die Mitnutzer nach wie vor namentlich bekannt sein. Begehen Mitnutzer privater Drahtloszugänge zum Internet Rechtsverstöße, ist auch nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen der Betreiber des Zugangs verantwortlich. Dem Netzverein Digitale Gesellschaft reicht deshalb der Umfang der Neuregelungen zur WLAN-Störerhaftung nicht aus. Der Chef des Vereins, Alexander Sander, sieht in der Beschränkung der Anwendung der neuen Regelungen auf gewerbliche Betreiber von WLAN-Hotspots eine Behinderung der Online-Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Tourismusbranche. Der gleichen Auffassung sind auch die Experten der Plattform netzpolitik.org. Sie befürchten sogar, dass das Angebot öffentlich nutzbarer WLAN-Hotspots durch die neuen Regelungen noch geringer werden könnte.

Quelle: Tagesschau

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