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Pflicht zur Rücknahme von Elektrogeräten geplant

Die fachgerechte Entsorgung von Elektrogeräten ist nicht immer ganz einfach. Der alte Föhn verstaubt im Schrank und der einst treu dienende Kühlschrank steht ungenutzt im Keller. Durch die umständliche Entsorgung der Elektrogeräte werden viele von ihnen nicht korrekt entsorgt. Deshalb hat die Bundesregierung jetzt große Einzel- und auch Onlinehändler dazu verpflichtet, die Geräte zurückzunehmen. Dieser Service war bisher stets freiwillig, das soll sich nun ändern.

Während die Rücknahmepflicht bei kleinen Geräten, wie etwa Handys, generell gelten soll, lässt man den Händlern bei Großgeräten, wie dem Kühlschrank, der Waschmaschine oder dem Fernseher etwas mehr Freiraum. Die Entsorgung und Rücknahme soll nur dann verpflichtend sein, wenn die Kunden auch ein neues Gerät bei dem Händler kaufen.

Mit dem neuen Gesetz soll auch eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Allerdings müssen Bundesrat und Bundestag dem Gesetz erst noch zustimmen. Kommt es zu dieser Zustimmung, könnte die Neuregelung aber bereits ab Ende des Jahres in Kraft treten.

Warum die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte sinnvoll ist

Elektrogerte enthalten zahlreiche wertvolle Rohstoffe. Da die Entsorgung für den Verbraucher aber sehr umständlich ist, gehen diese Rohstoffe durch die fehlerhafte Entsorgung verloren. So errechnete der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft, dass jährlich gut 120.000 Tonnen kleine Elektrogeräte einfach über den Hausmüll entsorgt werden. Die Wirtschaft kann die wertvollen Rohstoffe somit nicht zurückgewinnen und zudem gelangen Schadstoffe in die Umwelt.

Peter Kurth, Präsident des Bundesverbands der Entsorgungswirtschaft, erklärte, dass es deshalb besonders wichtig sei, gute Quoten beim Sammeln der Elektroaltgeräte zu erreichen. Dies ist aber nur möglich, wenn man dem Verbraucher die Entsorgung so einfach wie möglich macht.

Auch in Hamburg gaben Verbraucher an, dass sie sich über den Vorstoß der Bundesregierung freuen. Nicht nur ist es praktisch, wenn der Händler die Altgeräte zurücknimmt, weil man nicht erst zum nächsten Wertstoffhof fahren und sich über den korrekten Transport Gedanken machen muss, sondern auch weil man so die Umwelt schützen kann.

Rücknahme von Elektrogeräten im Onlinehandel kaum verbreitet

Während Kunden beim örtlichen Elektrohändler ihre Altgeräte oft schon heute kostenfrei zurückgeben können, zeichnet sich im Onlinehandel noch ein ganz anderes Bild ab. Hier werden nur sehr selten Altgeräte zurückgenommen. Grund dafür sind zahlreiche Vorgaben, die von speziellen Lagerbehältern über Vorgaben zur korrekten Belüftung bis hin zum sicheren Transport reichen. Diese stellen für die Händler eine logistische Herausforderung dar, wie Oliver Brotmann vom Bundesverband Onlinehandel erklärt.

Er geht davon aus, dass die Händler der Rücknahmepflicht nachkommen werden, indem sie den Kunden eine Retourenmarke übermitteln. Dann wird der Elektroschrott quer durch Deutschland geschickt, was aber nach Brotmanns Ansicht ebenfalls wenig Sinn macht.

Selbst der Bundesverband der Verbraucherzentralen übt Kritik an dem Vorschlag der Regierung. Der Entwurf geht den Verbraucherschützern nicht weit genug. Grund dafür: Die Rücknahmepflicht soll nur für große Händler gelten, die eine Verkaufs- und Ladenfläche von über 400 Quadratmetern haben. Die vielen kleinen Händler wären somit von der Rücknahmepflicht nicht betroffen.

Quelle: NDR

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