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Gas- oder Stromausfall: Ist die Sicherheit in Deutschland gewährleistet?

police officers with german shepherd on leash near cross line at crime scene

Die Frage nach der Sicherheit bei einem flächendeckenden Gas- oder Stromausfall ist berechtigt. Die Bundesregierung lieferte dazu Antworten.

Wie steht es um die Sicherheit bei einem Blackout oder einem flächendeckenden Ausfall der Heizungen durch eine Gasmangellage? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage von AfD-Bundestagsabgeordneten. Die Bundesregierung hat inzwischen eine ausführliche Antwort vorgelegt. Der Tenor dieser Antwort lautet, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auch bei einem kompletten Blackout keine Sorgen um ihre Sicherheit machen müssen. Die Handlungsfähigkeit der Regierung sowie der Polizei und des Technischen Hilfswerks (THW) ist nach dem aktuellen Wissensstand gewährleistet.

Wie soll die Sicherheit im Krisenfall aufrechterhalten werden?

Der Bundesregierung ist der Ernst der sich abzeichnenden Lage bewusst. Sie bezieht in ihre Vorbereitungen auch sogenannte Kaskadeneffekte ein, die sich zum heutigen Zeitpunkt von den möglichen Auswirkungen her schwer kalkulieren lassen. Derzeit laufen Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur und den Vermietern der von der Polizei und dem THW genutzten Immobilien, um eine vorrangige Versorgung der Sicherheits- und Hilfskräfte mit Gas und Strom zu garantieren. Dazu gehört eine Erfassung der Objekte, die sich über Notstromgeneratoren im Notfall selbst versorgen können. Dort laufen bereits Vorbereitungen zu einer Erhöhung der dafür dort gelagerten Treibstoffvorräte. Zudem werden die Sicherheitskräfte mit zusätzlicher Kommunikationstechnik ausgestattet, die nicht durchgängig auf eine Netzstromversorgung angewiesen ist. Außerdem wird aktuell geprüft, in welchen Objekten zur Sicherung der Einsatzfähigkeit eine temporäre Unterbringung des Personals der Polizei und des THW möglich ist.

Voraussetzungen für den Erhalt der Sicherheit bei einem Blackout sind gut

Das Technische Hilfswerk nutzt nach den Angaben der Bundesregierung bundesweit rund 750 Immobilien. Eine Notstromversorgung ist bereits an rund 70 Prozent aller Objekte vorhanden oder kann über mobile Notstromaggregate gesichert werden. Bei der Bundespolizei sieht die Lage noch besser aus. Hier verfügen etwa 90 Prozent der insgesamt 520 Immobilien über eine Notstromversorgung. Zudem ist in 22 Objekten der Bundespolizei im Ernstfall eine Unterbringung des Personals möglich. Zusätzlich kommen die Sporthallen der Bundespolizei dafür in Frage. Was die Unterbringung der Hilfskräfte betrifft, ist das Technische Hilfswerk besonders gut aufgestellt. Hier stehen entsprechende Möglichkeiten an allen bundesweit betriebenen Standorten zur Verfügung. Deshalb schätzt die Bundesregierung aktuell ein, dass die Handlungsfähigkeit der Hilfs- und Sicherheitskräfte auch im Falle eines kompletten Gas- oder Stromausfalls gewährleistet werden kann. Zudem betont sie in ihrer Antwort, dass auf Länder- und Kommunenebene ähnliche Vorbereitungen zur Erhaltung der Sicherheit laufen.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/3600

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