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Neue Corona-Regeln ab 1. Oktober 2022: Was gilt wo?

Attention coronavirus COVID 19

Die Anordnung von Corona-Regeln ist weiter notwendig. Einige Vorschriften gelten bundesweit, andere Regeln können auf Länder- und Kreisebene angeordnet werden.

Die Notwendigkeit von Corona-Regeln im Herbst und Winter 2022 resultiert aus der Entwicklung der Zahlen bei den gemeldeten Neuinfektionen. Sie lagen in der letzten Septemberwoche deutlich über den Werten der Vorwoche. Am 23. September registrierte das RKI bundesweit 50.800 Neuinfektionen. Eine Woche später (30. September 2022) wurden bereits 96.367 Neuinfektionen mit COVID-19 gemeldet. Das entspricht einem Plus von mehr als 100 Prozent binnen sieben Tagen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verwies in einem offiziellen Statement außerdem auf eine hohe Dunkelziffer bei den nicht erkannten und gemeldeten Coronainfektionen.

Was sehen die bundesweiten Corona-Regeln ab 1. Oktober 2022 vor?

Lockdowns, Schulschließungen und Kitaschließungen sind nach dem aktuellen Stand nicht mehr vorgesehen. Deutschland ist in der glücklichen Lage, dass bereits rund 51,7 Millionen Menschen mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Das entspricht etwa 62 Prozent der gesamten Bevölkerung. Hinzu kommt ein nicht genau bekannter Anteil Menschen, die eine oder mehrere COVID-19-Erkrankungen durchgemacht haben. Dadurch kann die Bundesregierung die Schutzmaßnahmen auf ein Minimum beschränken. Die untere Stufe („Winterreifen“ genannt) gilt durchgängig vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023. Sie sieht im Fernverkehr eine OP-Maske für Kinder ab 6 Jahren und eine FFP2-Maske ab dem vollendeten 14. Lebensjahr vor. In medizinischen Einrichtungen ist grundsätzlich eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Für Krankenhäuser und Pflegeinrichtungen gilt ergänzend eine Testpflicht.

Welche Coronaschutzmaßnahmen können die Länder verhängen?

Die Bundesländer können für den ÖPNV für Fahrgäste eine Pflicht zum Tragen einer OP-Maske oder FFP2-Maske vorschreiben. Beim Personal ist nur eine OP-Maskenpflicht erlaubt. Hier sind die Bundesländer im Vorteil, in denen die Maskenpflicht im ÖPNV im Sommerhalbjahr nicht aufgehoben wurde. Für öffentlich zugängliche Innenräume kann ebenfalls eine Maskenpflicht verhängt werden. Das gilt auch für Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Gastronomiebetriebe. Dort sollen die Länder jedoch eine Ausnahme für geimpfte und genesene Menschen schaffen, die jeweils über einen Zeitraum von drei Monaten ab dem Datum der Impfung oder des Genesenennachweises gilt. Für Schulen (ab der Klassenstufe 5) dürfen die Bundesländer eine Pflicht zum Tragen einer OP-Maske anordnen, um durchgängig Präsensunterricht anbieten zu können. Zudem haben sie den Spielraum für die Anordnung einer Testpflicht für Schulen, Kitas und öffentliche Einrichtungen.

Welche Erweiterungen der Coronaschutzmaßnahmen sind möglich?

Eine bundesweite Vorgabe für die Verschärfung von Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 ist nicht vorgesehen, sondern die Bundesregierung hat die Verantwortung dafür in die Hände der Bundesländer gelegt. Sie benötigen für eine Verschärfung einen Beschluss des Landtags. Die ab 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzte Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht neben einer Verschärfung der Maskenpflicht auch Abstandsgebote sowie die Begrenzung der Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen in Innenräumen vor.

Quelle: Bundesregierung, RKI, Infektionsschutzgesetz

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