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Förderung nach „Digital Jetzt“: Demnächst Onlineantrag möglich

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Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ wurde im Mai 2020 aufgelegt, um Unternehmen in der Coronakrise bei ihren Schritten zur Verstärkung der Digitalisierung zu unterstützen. Nun steht eine wissenswerte Neuerung bevor.

Ab dem 7. September 2020 können Unternehmen die Förderungen aus dem Programm „Digital Jetzt“ direkt mit einem Tool auf der Website des BMWI beantragen. Interessant sind die Förderungen auf jeden Fall, denn es können sowohl Investitionen in die Anschaffung und Implementierung digitaler Technik als auch Kosten für die Qualifizierung der Mitarbeiter zum Umgang mit dieser Technik bezuschusst werden.

Für wen kommt die „Digital Jetzt“-Förderung in Frage?

Das Förderprogramm zum Vorantreiben der Digitalisierung spricht kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) an. Die Anträge können Unternehmen stellen, die zwischen 3 und 499 Mitarbeiter haben. Förderfähig sind auch die Vertreter der freien Berufe sowie Handwerksbetriebe. Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen gibt es beim Förderprogramm „Digital Jetzt“ nicht. Die Zuschüsse dürfen ausschließlich für die Digitalisierung in Niederlassungen oder Betriebsstätten in der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Bereits laufende Maßnahmen werden nicht bezuschusst. Im Gegensatz zu vielen anderen Maßnahmen zur Förderung und Entlastung der Wirtschaft endet das Programm „Digital Jetzt“ erst zum Jahresende 2023. Damit trägt die Bundesregierung der Tatsache Rechnung, dass in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen auch ohne die Folgen der Coronakrise ein erheblicher Nachholbedarf bei der Digitalisierung besteht. Den Beweis liefert die Einschätzung, dass in rund einem Drittel aller in Deutschland beheimateten KMU keine Digitalkompetenzen vorhanden sind.

Wie hoch sind die Förderungen nach dem Programm „Digital Jetzt“?

Die Maximalsumme der Förderung gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit 100.000 Euro an. Diese Höhe kommt bei der Digitalisierung komplexer Wertschöpfungsketten und Unternehmensnetzwerke in Frage. In allen anderen Fällen liegt die maximale Fördersumme bei 50.000 Euro. Außerdem gibt es eine Besonderheit, denn der Anteil der Kostenerstattung bemisst sich nach der Größe des Unternehmens. Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter können sich mit bis zu 50 Prozent einen deutlich größeren Anteil der Investitionen als Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (40 Prozent) fördern lassen. Wer seinen Antrag auf Zuschüsse aus dem Programm „Digital Jetzt“ bis zum 30. Juni 2021 stellt, kommt in den Genuss dieser erhöhten Förderquoten. Bei allen nach diesem Datum gestellten Anträge reduziert sich die maximale Förderquote nach dem aktuellen Kenntnisstand um 10 Prozent.

Außerdem hat das Bundeswirtschaftsministerium Bonuszahlungen vorgesehen. Eine um 10 Prozent erhöhte Förderquote können Unternehmen erhalten, wenn ihre Investitionen in Digitalisierung in strukturschwachen Regionen fließen. Um 5 Prozent wird die Förderquote bei einer Verbesserung der IT-Sicherheit erhöht. Auch die Verbesserung des Datenschutzes in digitalen Systemen wird mit einem Aufschlag von 5 Prozent auf die Förderquote belohnt. Den gleichen Zuschlag erhalten Unternehmen, in denen digitale Vernetzungen beispielsweise mit Zulieferern oder ständigen Auftraggebern geschaffen oder verbessert werden sollen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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