Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Familienpflegezeit in weniger Fällen möglich

Der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit steht jedem Arbeitnehmer zu? Weit gefehlt. Denn obwohl es einen solchen Rechtsanspruch geben soll, sollte dieser ursprünglich nur für Arbeitnehmer gelten, die in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern arbeiten. In letzter Minute wurde diese Grenze, die im Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig stand, angehoben – und zwar auf 25 Mitarbeiter mindestens. Dies ließ CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt bereits gestern in Berlin verlauten.

Die Union setzte sich dafür ein, mehr Unternehmen von der Verpflichtung zu befreien. Marcus Weinberg, der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, erklärte, dass vor allem kleinere Betriebe den Ausfall der Mitarbeiter nur schwer verkraften könnten. Daher sollten die Klein- und Handwerksbetriebe geschützt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre lang eine zumindest teilweise Auszeit vom Berufsleben nehmen können. Dabei müssen sie mindestens 15 Wochenstunden arbeiten.

Stiftung Patientenschutz über neue Familienpflegezeit enttäuscht

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz zeigte sich enttäuscht. Der Vorstand Eugen Brysch kritisierte die Neuregelung. Nach dieser können nämlich nicht mehr nur fünf Millionen Arbeitnehmer keine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, sondern sogar sieben Millionen.

Was sich allerdings auch mit dem neuen Gesetz nicht ändern soll, ist die Regelung, nach der sich Angehörige eine bis zu zehntägige und voll bezahlte Auszeit vom Job nehmen können, wenn ein neuer Pflegefall in der Familie auftritt. In dieser Zeit können sie sich um die Organisation der Pflege kümmern. Außerdem haben Angestellte einen Rechtsanspruch auf eine bis zu sechsmonatige Auszeit. Diese ist dann allerdings nicht bezahlt. Dafür erhalten die Arbeitnehmer, ebenso wie bei der Familienpflegezeit, ein zinsloses Darlehen, um die Verluste aufzufangen. Bereits am Donnerstag sollen die Neuregelungen im Bundestag abschließend beraten werden.

Quelle: Spiegel

About Author