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EuGH spricht sich für die Börsensteuer aus

Mit der parallelen Einführung der Börsensteuer waren einige Mitgliedsländer der Europäischen Union nicht einverstanden. Großbritannien zog gegen den entsprechenden Beschluss des EU-Ministerrats vor Gericht und verlor. Die gemeinsame Einführung in elf Mitgliedsländern wurde durch den EU-Gerichtshof in Luxemburg für rechtens erklärt.

Die Finanztransaktionsteuer und die Rechtsache C-209/13

Von den Luxemburger Europarichtern gab es im Urteil, das unter dem Aktenzeichen C-209/13 gefällt wurde, lediglich eine Aussage dazu, dass es keine Rechtsbedenken gegen die Einführung der Finanztransaktionssteuer an sich gibt. Bisher steht noch nicht fest, wie diese Steuer konkret in der Praxis umgesetzt werden soll. Deshalb war den Europarichtern in diesem Fall auch keine Stellungnahme zu den eventuellen Inhalten der Börsensteuer möglich. Das bedeutet, dass sich auch deutsche Börsenbroker darauf einrichten müssen, schon bald auf ihre an der Börse erzielten Gewinne eine Steuer zahlen zu müssen.

Welche Ziele verbindet die EU mit der Börsensteuer?

Das Ziel der Finanztransaktionssteuer steht klar fest: Damit sollen Spekulationen an der Börse eingedämmt werden, von denen eine Gefahr für die Stabilität des europäischen und globalen Finanzgefüges ausgehen könnte. In der Vergangenheit wurde mit größeren Spekulationen an der Börse häufig der Startschuss für den Beginn von Finanzkrisen gegeben. In Zukunft sollen die Börsenbroker an den Kosten derartiger Finanzkrisen über die Finanztransaktionssteuer mit beteiligt werden. Aktuell geht die EU-Kommission davon aus, dass in den elf Ländern, in denen die Börsensteuer parallel eingeführt werden soll, Einnahmen von bis zu 35 Milliarden Euro pro Jahr zu holen sind.

Großbritannien gibt im Kampf gegen die Börsensteuer nicht auf

Großbritannien kündigte bereits offiziell an, nach dem Beschluss zur praktischen Umsetzung der Börsensteuer noch einmal eine Klage vor dem EU-Gerichtshof zu erheben. Die Regierung in London hat schlicht und einfach Angst, dass nach der Einführung der Finanztransaktionssteuer der Finanzplatz London uninteressant werden und der britische Staat dadurch wichtige Einnahmen und Arbeitsplätze verlieren könnte. Auch auf die Kosten, die in den an der Einführung der Börsensteuer nicht beteiligten EU-Staaten wiesen die Briten in ihrer Ankündigung einer erneuten Klage hin.

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