Der Gesetzesvorschlag zur
Wie ist die aktuelle Rechtslage beim „Containern“?
Als „Containern“ wird die Entnahme noch genießbarer Lebensmittel aus den Abfallbehältern des Lebensmittelhandels und der gastronomischen Einrichtungen bezeichnet. Eigentlich sollten sie den Menschen dankbar sein, die sich die weggeworfenen Lebensmittel holen, denn dadurch reduzieren sich ihre Entsorgungskosten. Doch das Gegenteil ist der Fall. Viele Händler und Gastronomen zeigen die Menschen an, die sie beim „Containern“ erwischen. Ihnen drohen Geldstrafen und sogar Freiheitstrafen bis zu fünf Jahren. Der Grund dafür ist, dass in Deutschland das „Containern“ als Eigentumsdelikt im Sinne des Paragrafen 242 des Strafgesetzbuchs gewertet wird. Das gilt übrigens genauso, wenn jemand beispielsweise aus dem bereitgestellten Sperrmüll eines Dritten etwas entnimmt, was er selbst noch gebrauchen kann. Erst zu Jahresbeginn 2019 hatten zwei Studentinnen in München Bekanntschaft mit dieser Rechtslage gemacht.
Frankreich könnte Vorbild beim Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung sein
Der beste Weg wäre es, das Aufkommen an Lebensmittelabfällen zu reduzieren. Das hat Frankreich bereits im Jahr 2016 getan. Dort gibt es seither ein Gesetz, nach dem die Lebensmittelmärkte unverkaufte und noch genießbare Lebensmittel kostenlos an gemeinnützige Organisationen abgeben müssen. Dieses Gesetz gilt für alle Lebensmittelgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern. Eine solche Regelung würde auch das Ziel der Bundesregierung unterstützen, das Aufkommen bei Lebensmittelabfällen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um mindestens 50 Prozent zu senken. Dieses Ziel ist ein Punkt zur Erreichung der Klimaschutzziele für 2030. Dafür müsste allerdings auch die Aufklärung der Verbraucher über die Bedeutung des MHD verstärkt werden. Immerhin werfen die Verbraucher pro Kopf und Jahr in Deutschland 55 Kilogramm Lebensmittel weg.
Quelle: AFP
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