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Elektronische Gesundheitskarte soll schneller vorankommen

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll schneller vorankommen. Deshalb hat das Kabinett gestern ein neues Gesetz verabschiedet. Mit diesem soll es möglich werden, Ärzte oder Krankenkassen, die das Projekt verzögern wollen, mit finanziellen Kürzungen zu bestrafen. Ziel ist es, dass ab 2018 auch lebenswichtige Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte mit erfasst werden. Mediziner, Krankenkassen und die Opposition übten Kritik an den Inhalten des neuen Gesetzes.

Worum geht es bei der elektronischen Gesundheitskarte?

In den letzten zehn Jahren kam es bei dem IT-Projekt immer wieder zu Verzögerungen durch Unstimmigkeiten über die Zuständigkeiten. Auch Infrastruktur und Datenschutzbestimmungen sorgten für Streit in dem Projekt. Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, erklärte jetzt, dass es endlich Zeit werde, den konkreten Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte und den Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Wer sich dagegen stelle, müsse künftig zahlen.

Ab 2018 soll die elektronische Gesundheitskarte, sofern vom Versicherten gewünscht, demnach als Notfallpass genutzt werden. In diesem sollen Vorerkrankungen und –behandlungen, aber auch Allergien, die Blutgruppe und eingenommene Medikamente ersichtlich sein. Innerhalb von zwei Jahren soll sichergestellt werden, dass die Stammdaten der Versicherten mit den Krankenkassen digital abgeglichen werden können. Zudem sollen Mediziner und Kliniken, die Arzt- oder Entlassungsbriefe elektronisch übermitteln, eine Übergangsfinanzierung erhalten.

Elektronische Gesundheitskarte – Hochsicherheitsnetz ist erforderlich

Für die Übermittlung dieser Daten muss jedoch eine sichere Übertragung gewährleistet werden. Ein Hochsicherheitsnetz muss entstehen und das begrüßt auch Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie fordert allerdings auch Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

Der Nachrichtenagentur Reuters gegenüber erklärte Pfeiffer, dass es ein Unding sei, wenn die Krankenkassen dafür bestraft würden, dass die Industrie nicht liefere. Sie wünscht sich, dass die Sanktionen die Verursacher der Verzögerungen treffen.

Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bezweifelt jedoch, dass die Industrie die zeitlichen Vorgaben der Regierung einhalten kann. Er erklärt ebenfalls, dass die Verzögerungen nicht den einzelnen Ärzten in Rechnung gestellt werden dürften. Hierfür müsse man das gesamte Projekt betrachten, an dem auch die Telekom-Tochter T-Systems oder die Koblenzer CompuGroup Medical beteiligt sind. Ebenfalls erklärt der Branchenverband Bitkom, dass es nötig sei, telemedizinische Dienste stärker zu fördern. Ein finanzieller Anreiz ist jedoch bisher nur für die telemedizinische Begutachtung von Röntgenaufnahmen vorgesehen.

Quelle: Reuters

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