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Ein paar sehr praktische Fragen in der Corona-Krise

Bronze figurine of Lady Justice with her scales

Der Alltag während der Corona-Krise stellt die Menschen immer wieder vor Herausforderungen und Probleme. Wir haben nach Antworten auf einige praktische Fragen gesucht.

Trotz aller Bemühungen der Bundesregierung und sämtlicher Landesregierungen um eine vernünftige Informationspolitik bleiben zahlreiche Fragen rund um die Corona-Krise offen. Wir stellen einige Antworten zur Verfügung, müssen allerdings dazu einen wichtigen Hinweis geben: Derzeit hat das Gesamtgeschehen eine erhebliche Dynamik. Das betrifft auch die Rechtslage, denn die Bundesregierung und die Landesregierungen müssen an einigen Stellen die Gesetze noch nachbessern.

Kita verlangt Gebühren trotz Sonderregelungen für Corona-Krise: Was tun?

Für die Kitas in kommunaler Trägerschaft gelten vielerorts vereinfache Regelungen. Die Eltern werden bei den Kita-Gebühren erst gar nicht zur Kasse gebeten, sondern die Leitungen der Kitas erhalten spezielle Corona-Hilfen von den Kommunen, um die Finanzierungslücken zu schließen. Anders ist die Sachlage bei den Kitas anderer Träger. Dort richtet sich die Gebührenpflicht nach den Bestimmungen zum Dienstvertrag (Paragraf 611 BGB). Allerdings stellt sich hier die Frage, ob eine Anwendung des Paragrafen 275 BGB möglich ist. Die Kitas sind durch die Allgemeinverfügungen der Länder daran gehindert, ihre im Dienstvertrag geregelten Leistungen zu erbringen. Viele Städte erstatten die trotz der nicht genutzten Notbetreuung in Rechnung gestellten Kitagebühren deshalb, wenn betroffene Eltern einen formlosen Antrag an die Stadtverwaltungen stellen.
(Quellen: BGB, Informationen zahlreicher Stadtverwaltungen)

Pflicht zum Home Office: Wohnzimmer als Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Zahlreiche abhängig Beschäftigte haben das Glück, die finanziellen Einbußen beim Kurzarbeitergeld zu vermeiden, weil sie im Home Office arbeiten können und das auch tun. Allerdings stehen sie häufig vor einem Problem. Sie verwandeln kurzerhand das Esszimmer, das Wohnzimmer oder die Küche in ein Home Office. Dabei stellt sich eine steuerliche Frage. Unter welchen Umständen ein häuslicher Arbeitsplatz steuerlich geltend gemacht werden kann, wurde verbindlich im Urteil 2 BvL 13/09 vom Bundesverfassungsgericht geklärt und in die Paragrafen 4 und 9 des Einkommenssteuergesetzes übernommen. Allerdings findet sich dort die Angabe „Arbeitszimmer“ ohne eine konkrete Definition. Das nutzen die Finanzämter aus und weisen regelmäßig die Anrechnung von Kosten bei einer gemischten privaten und beruflichen Nutzung eines Raums zurück. Fazit: Hier besteht Handlungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers. Für die Zeit der Corona-Krise ist eine Sonderregelung im Einkommenssteuergesetz notwendig. Sie ist ohnehin überfällig, weil Telearbeitsplätze im Steuerrecht insgesamt noch ungenügend berücksichtigt werden.
(Quellen: Einkommenssteuergesetz, Bundesverfassungsgericht, Finanzämter)

Während der Corona-Krise lieber mit Bargeld oder mit Karte oder App bezahlen?

Die Frage ist, welche Variante der Bezahlung das geringste Risiko birgt. An dieser Stelle sind mehrere Faktoren von Bedeutung. Dass die Coronaviren auch auf Papier und Kunststoff überleben können, steht inzwischen fest. Bei Kunststoff ist der mögliche Überlebenszeitraum länger als bei Papier. Zwischen der Überlebenszeit auf Metall und Kunststoff scheint es nach den bisherigen Erkenntnissen keinen Unterschied zu geben. Sinn macht die Bezahlung per Geldkarte lediglich dann, wenn keine Unterschrift oder keine PIN-Eingabe erforderlich ist. Genau dort lauert allerdings eine Gefahr. Je höher die Beträge sind, die ohne dieses Sicherheitsmerkmal bezahlt werden können, desto größer ist das Verlustrisiko für den Fall, dass Kreditkartenbetrüger die Kartendaten in die Hände bekommen. Das gilt genauso für die Bezahlung per Smartphone-App. Der Bezahlvorgang ist nicht die bedeutendste Infektionsquelle beim Einkauf. Leider vernachlässigen nämlich viele Geschäftsinhaber die regelmäßige Desinfektion der Einkaufswagen.
(Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste)

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