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Diskriminieren Jobcenter Ausländer?

Jobcenter neigen dazu, Menschen, deren Namen ausländisch klingen, qualitativ schlechtere Auskünfte zu erteilen. In einem Experiment haben Fragesteller mit türkischen oder rumänischen Namen schlechtere Auskünfte erhalten als Menschen mit einem deutschen Namen, so das Wissenschaftszentrum Berlin.

408 Jobcenter bundesweit getestet

Insgesamt haben die Forscher dafür fiktive Anfragen zum Thema Hartz IV an insgesamt 408 Jobcenter bundesweit per E-Mail geschickt. Die fiktiven Fragesteller wurden in drei Gruppen eingeteilt: Eine Gruppe gab einen rumänischen, eine einen türkischen und eine einen deutschen Namen an. In den Mails baten die Fragesteller um Auskünfte zum Thema Hartz IV. Konkret wollten sie wissen, welche Unterlagen sie für einen Hartz IV Antrag benötigten.

Weitere Variationen in den fiktiven Fragestellern gab es bei Beruf, Geschlecht und Schreibstil. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden im Fachblatt „American Journal of Political Science“ veröffentlicht.

Die E-Mails wurden zunächst von allen Jobcentern beantwortet, wie Anselm Rink und Johannes Hemker, die mit der Studie beauftragten Forscher, erklärten. Allerdings erhielten die vermeintlich ausländischen Fragesteller „häufiger unzureichende und weniger detaillierte Informationen“ als die deutschen Fragesteller. Die Experten kritisieren, dass das Informationsdefizit die Menschen mit ausländischen Namen von der Antragstellung abhalten könne.

Jobcenter in den alten Bundesländern schnitten schlechter ab

Unterschiede ergaben sich jedoch auch unter den Jobcentern selbst. Insgesamt schnitten die Jobcenter in den alten Bundesländern schlechter ab als die Jobcenter in den neuen Ländern. Jobcenter, die direkt der Bundesagentur für Arbeit unterstellt waren, waren zudem auskunftsfreudiger als diejenigen Jobcenter, die unter kommunaler Verwaltung standen.

Die E-Mails zur Untersuchung der Qualität der Jobcenter wurden von den Wissenschaftlern bereits 2014 und 2015 verschickt. Die Ergebnisse harmonieren allerdings mit einem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Diesen hatte die Stelle mit der Behindertenbeauftragten und der Integrationsbeauftragten der Regierung Ende Juni 2017 vorgestellt.

Teilweise wurden in dem Bericht „gravierende Diskriminierungsrisiken“ bei der Arbeitsvermittlung moniert. Damals ging es um Bewerber, die trotz gleicher oder gar besserer Qualifikation alleine aufgrund ihres ausländisch klingenden Namens schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt hatten.

Quelle: AFP

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