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Die wichtigsten Neuerungen ab 01. November 2018

Mit dem bevorstehenden neuen Herbstmonat gibt es auch wieder einige Gesetzesänderungen. Wir haben die wichtigsten kurz zusammengefasst.

Besonders interessant ist das neue Gesetz, das es ermöglicht, seine Vornamen zu tauschen. Immer mehr Kindern werden mehrere Vornamen gegeben. Oft steht dabei der eigentliche Rufname an erster Stelle, doch das ist nicht immer der Fall. Laut aktuellen Gesetzen müssen die Rufnamen in der Geburtsurkunde auch nicht mehr, wie früher üblich, unterstrichen werden. Daher ist es bei Marie Luise Sofie nicht immer erkenntlich, mit welchem Namen sie gerufen wird. Ab dem haben die Bürger aber die Möglichkeit, ihre Vornamen zu tauschen. Ist etwa Sofie der Rufname, kann man beim Standesamt seinen Namen von Marie Luise Sofie in Sofie Luise Marie oder Sofie Marie Luise umwandeln. Aber es gibt natürlich auch Fallstricke. Nicht möglich ist diese Vorgehensweise etwa, wenn die Eltern sich für eine Schreibweise mit Bindestrich entschieden haben. Sofie-Marie-Luise bleibt also bestehen. Auch das Weglassen ungeliebter Vornamen, die Schreibweise des eigenen Namens oder das Zufügen neuer Vornamen bleibt weiterhin unmöglich.

Musterfeststellungsklage und Ehe für alle

Ebenfalls ist es ab dem kommenden Monat möglich, eine Musterfeststellungsklage einzureichen. Verbraucherschützer erhalten damit die Möglichkeit, stellvertretend gleich für Tausende Verbraucher vor Gericht zu gehen. Damit könnten die Betroffenen das Recht auf Schadenersatz zugesprochen bekommen, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen und das Risiko eines Prozesses in Kauf zu nehmen. Allerdings dürfen die Musterfeststellungsklage nur bestimmte Verbände einreichen. Zudem müssen sich die Kläger in ein Klageregister eintragen lassen und es müssen mindestens 50 Kläger für eine solche Musterfeststellungsklage zusammenkommen. Die erste Klage dieser Art wollen die Verbraucherzentralen im Dieselskandal gegen Volkswagen einreichen – und zwar direkt am 01.11.2018 mit Inkrafttreten des Gesetzes.

Ebenfalls kommt die Ehe für alle ein Jahr nach ihrer Einführung richtig an und kann ab 01. November auch in den Eheregistern korrekt erfasst werden. Bisher wurde dort noch nach Ehemann und Ehefrau sortiert, so dass bei gleichgeschlechtlichen Paaren wenigstens ein Partner falsch „einsortiert“ wurde. Jetzt werden beide Partner als „Ehegatten“ erfasst.

Filme und Spielzeuge

Beim Kinderspielzeug greifen ab November 2018 schärfere EU-Grenzwerte für kritische chemische Stoffe. Betroffen sind Kinderspielzeuge für Kinder unter drei Jahren. So sollen die enthaltenen Phenol-Grenzwerte ab 04.11. gesenkt werden, beim Bisphenol A gelten die neuen Grenzwerte ab dem 26. November 2018.

Außerdem gibt es neue Richtlinien für die Filmförderung in Deutschland. So können künftig Filme und Serien für Videoplattformen und Fernsehen mit bis zu 20 Prozent der deutschen Herstellungskosten gefördert werden. Der Topf hat zuletzt die Serie „Babylon Berlin“ gefördert. Ein extra Budget gibt es weiter für Kinofilme.

Quelle: dpa

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