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Beitragsbemessungsgrenzen steigen – damit auch Sozialabgaben

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung wurde jetzt vom Bundeskabinett beschlossen. Auch 28 Jahre nach der vermeintlichen deutschen Einheit, gibt es immer noch Unterschiede zwischen Ost und West.

So sollen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung im kommenden Jahr deutlich ansteigen. Demnach müssen bis zu einem Einkommen von 4.537,50 Euro monatlich Sozialabgaben gezahlt werden. Bisher lag die Grenze bei 4.425 Euro. Ebenfalls wurden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 6.500 Euro auf 6.700 Euro im Westen und von 5.800 auf 6.150 Euro im Osten angehoben.

Neue Bundesländer mit höherem Anstieg bei Beitragsbemessungsgrenze

Dadurch wird deutlich, dass der Anstieg in den neuen Bundesländern auch fast drei Jahrzehnte nach der deutschen Wiedervereinigung höher ausfällt als in den alten Bundesländern. Trotzdem sind die Beitragsbemessungsgrenzen in Ostdeutschland noch deutlich niedriger als im Westen. Einheitlicher Lohn für einheitliche Arbeit ist also noch immer Zukunftsmusik.

Grund für den höheren Anstieg ist übrigens die schrittweise Rentenangleichung. Bis 2025 sollen Rentenwert und Beitragsbemessungsgrenzen in Ost und West angeglichen werden – das wird nach dann 35 Jahren auch wirklich Zeit.

Was ändert sich durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen?

Für die allermeisten Versicherten wird sich durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen nichts ändern. Lediglich Gutverdiener müssen höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, bis zu welchem Einkommen die prozentualen Beiträge für die Sozialversicherungen berechnet werden.

Darüber hinaus gehende Einkommen werden demnach nicht mehr für die Beitragsberechnung herangezogen. So werden in der gesetzlichen Rentenversicherung derzeit 18,6 Prozent des Einkommens fällig. Liegt dieses bei 2.000 Euro, beträgt der Beitrag 372 Euro. Ein Einkommen von 6.700 Euro bedingt ab 2019 einen Beitrag von 1.246,20 Euro. Wer 10.000 Euro monatlich verdient, zahlt aber ebenfalls nur 1.246,20 Euro, weil der Beitrag nur auf die Beitragsbemessungsgrenze von 6.700 Euro berechnet wird.

Quelle: dpa

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