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Die Regelsätze bei Hartz IV und die steigenden Energiekosten

Aktuell kommt harsche Kritik an der Berücksichtigung der Stromkosten bei den Regelsätzen für die Bezieher von Hartz IV-Leistungen. Kritiker ist der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband e.V., der den Pauschalbetrag für nicht angemessen hält. Der Pauschalbetrag wurde letztmalig im Jahr 2005 angepasst und liegt derzeit bei 33 Euro pro Monat. Dass dieser Regelsatz inzwischen nicht mehr angemessen ist, hatte im Sommer 2014 bereits das Bundesverfassungsgericht festgestellt und eine schnelle Anpassung gefordert. Eine Änderung des Pauschalbetrags wurde bisher jedoch nicht vorgenommen.

Wie begründet der Wohlfahrtsverband seine Kritik?

Seit 2005 sind die Kosten für Elektroenergie dramatisch gestiegen. Nach den Erhebungen des Verbands muss ein Hartz IV-Empfänger im Schnitt pro Monat zehn Euro drauf legen, die an anderer Stelle eingespart werden müssen. Am schlimmsten sind die Hartz IV-Empfänger betroffen, die allein in einer Wohnung leben. Bei Mehrpersonenhaushalten ist die Lage nicht ganz so krass. Ulrich Schneider, der Geschäftsführer des Wohlfahrtsverbands erklärte in seinem Pressestatement weiter, dass die Energieversorger pro Jahr etwa 345.000 Haushalte wegen unbezahlter Rechnungen von der Stromversorgung trennen müssen. Ulrich Schneider fordert nun, dass bei Hartz IV die Stromkosten in voller Höhe zum Ansatz kommen sollen. Als zusätzliche Begründung gibt er an, dass gerade Hartz IV-Empfängern der Weg in günstigere Tarife aufgrund ihrer geringen Bonität meistens versperrt ist. Diese Informationen lieferte ihm Isabel Wendorff vom Vergleichsportal Check24.

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit einer vollen Übernahme bei Hartz IV?

Dass es zu einer vollständigen Übernahme der Stromkosten bei Hartz IV kommt, ist äußerst unwahrscheinlich. Letztlich wäre das ein „Freibrief“ für alle Hartz IV-Empfänger, sorglos mit dem Verbrauch von Strom umgehen zu können. Wahrscheinlicher erscheint hier eine Anpassung des Pauschalbetrags, der im Bedarfssatz enthalten ist. Rein logisch betrachtet, müsste es dabei sogar eine Abstufung zwischen dem Haushaltsvorstand und weiteren Haushaltsmitgliedern geben, um Alleinstehende nicht länger gegenüber den Mehrpersonenhaushalten zu benachteiligen. Eine solche Lösung über Pauschalen lehnt der Wohlfahrtsverband allerdings ab. Dessen Führungsspitze ist der Meinung, dass die Stromkosten überhaupt nicht in die Regelsätze gehören, sondern in gleicher Weise wie die Heizkosten berücksichtigt werden müssten.

Quelle: Welt

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