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Die Kulturkommission und die Zukunft der Stasi-Akten

Am liebsten möchte die Bundesregierung die Behörde auflösen, die für die Aufbewahrung und Verwaltung der Stasi-Akten zuständig ist, die zu Zeiten der ehemaligen DDR angelegt wurden. Doch mit diesem Wunsch stößt die Regierung auf massive Kritik, die vor allem von Seiten der Opferverbände kommt. Deshalb stand das Thema am 28. April 2016 auf dem Programm des Kulturausschusses des Deutschen Bundestags. In der Sitzung wurden insgesamt 14 Sachverständige gehört. Aktuell sind sich die meisten der Sachverständigen einig, dass auch weiterhin eine Aufbewahrung bei einer speziellen Behörde notwendig ist und den Betroffenen Einblick in ihre Akten gewährt werden muss.

Die Opferverbände wollen Stasi-Akten dauerhaft aufbewahren

Dieser Vorschlag geht den Opferverbänden nicht weit genug, auch wenn durch die angedachte Überführung der Stasi-Akten ins Bundesarchiv weiterhin die Möglichkeit des Einblicks garantiert wäre. Zu den Gegnern dieser Vorgehensweise gehören beispielsweise Marianne Birthler und Hubertus Knabe. Marianne Birthler, die die Behörde zur Verwaltung der Stasi-Akten selbst einmal geleitet hat, sieht keinen Vorteil in der Umlagerung. Hubertus Knabe, der die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen leitet, ist der gleichen Meinung. Michael Hollmann, der derzeitige Chef des Bundesarchivs, spricht sich für eine Umlagerung der Stasi-Akten aus. Er verweist darauf, dass durch die Mitarbeiter seiner Behörde bereits einige Dinge aus dem II. Weltkrieg aufgeklärt wurden. Als konkretes Beispiel bringt er die Filbinger-Affäre.

Die Empfehlungen der Kulturkommission

Die Sachverständigen wurden bereits im Vorfeld mit in die Diskussion über die Zukunft der Stasi-Akten einbezogen. In ihrem Bericht (Bundesdrucksache 18/8050) gab die Kulturkommission die Empfehlung, die Behörde zur Verwaltung der Stasi-Akten zumindest noch während der nächsten Legislaturperiode (also bis zum Jahr 2021) zu erhalten. Erst danach sollte nach Meinung der Experten über eine Überführung der Stasi-Akten ins Bundesarchiv nachgedacht werden. Im Bundesarchiv soll die Möglichkeit der Einsichtnahme dann dauerhaft angeboten werden. Diese Verlängerung der Tätigkeit der Spezialbehörde halten die Experten allein schon deshalb für notwendig, weil allein im Jahr 2014 noch einmal mehr als 67.700 Anträge auf Einsichtnahme eingegangen sind. Auch sollen die Stasi-Akten vom Bundesarchiv weiterhin an den Stellen verwaltet werden, an denen sie sich derzeit befinden. Das betrifft vor allem den Standort Normannenstraße in Berlin. Unabhängig von der Behörde, die künftig für die Stasi-Akten zuständig ist, soll die Digitalisierung der Inhalte weiter vorangetrieben werden.

Quelle: Bundestag.de, Bundesdrucksache 18/8050

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