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Die Diskussionen um das neue Bundesteilhabegesetz

Der 28. Juni 2016 ist ein wichtiger Tag für alle Menschen, die mit Behinderungen leben müssen. An diesem Dienstag wird das Kabinett der Bundesregierung nämlich über das neue Teilhabegesetz diskutieren, das nach den Plänen von Andrea Nahles (Bundessozialministerin) bereits zum Beginn des Jahres 2017 in Kraft treten soll. Der mehr als 350 Seiten umfassende Entwurf wurde vom Sozialministerium am 25. April 2016 vorgelegt und stieß vor allem bei den Organisationen auf Kritik, von denen die Rechte behinderter Menschen vertreten werden.

Welche Kritiken gibt es zum Bundesteilhabegesetz 2017?

Der Hauptkritikpunkt ist, dass nach dem Bundesteilhabegesetz einige Gruppen von Körperbehinderten auch gegen ihren Willen zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen oder in Heimen untergebracht werden können. Diesen Punkt hatte vor allem die für die Bundesregierung tätigte Behindertenbeauftragte, Verena Bentele, kurz nach der Herausgabe des Gesetzesentwurfs kritisiert. Als konkretes Beispiel hatte sie Patienten mit Schaganfall gebracht. Verena Bentele sieht diese Regelungen als „Rückfall in finsterste Fürsorgepolitik“ und als Verstoß gegen das Grundrecht des Menschen auf Selbstbestimmung. Die Entscheidung soll nach dem ersten Entwurf pauschal nach einem Abgleich der Zumutbarkeit mit der Wirtschaftlichkeit von den zuständigen Leistungsträgern getroffen werden.
Außerdem stießen die Pläne auf Kritik, die Anforderungen für den Zugang zu Leistungen auf dem Bundesteilhabegesetz zu erhöhen. Dieser Aspekt ist vor allem den Behindertenvereinen ein Dorn im Auge. Sigrid Arnade, die Chefin des Vereins Selbstbestimmt Leben, bringt an dieser Stelle das gleiche Argument wie die Bundesbehindertenbeauftragte: Die Selbstbestimmung behinderter Menschen wird dadurch erheblich eingeschränkt. Das könnte deutschlandweit bis zu 800.000 Menschen Behinderte betreffen, die derzeit Leistungen nach den aktuellen Regelungen des Teilhabegesetzes bekommen.

Das neue Bundesteilhabegesetz bringt dennoch Vorteile

Eine echte Entlastung für Behinderte dürfte die Heraufsetzung der Vermögensgrenzen geben. Bisher wurden die Leistungen schon dann gekürzt, wenn ein Vermögen von mehr als 2.600 Euro vorhanden war. Das bedeutete, dass selbst die Anschaffung eines Autos für behinderte Menschen kaum zu lösen war. Das soll sich nach dem neuen Bundesteilhabegesetz ändern, denn hier ist ab 2017 ein Vermögensfreibetrag von 25.000 Euro vorgesehen. Ab dem Jahr 2020 soll er auf fast 53.000 Euro erhöht werden. Außerdem ist eine Erweiterung der Freibeträge für die Lebens- und Ehepartner von behinderten Menschen vorgesehen.

Quelle: dpa

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