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Die 5 wichtigsten Versicherungen für private Bauherren

Private Bauherren, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen, müssen diesen Traum auch schützen. Nicht nur ihr Hab und Gut sollte dabei abgesichert sein, sondern sie müssen auch für Schäden an Dritten aufkommen, sofern diese mit dem Hausbau in Verbindung stehen. Deshalb sollten sie mindestens folgende fünf Versicherungspolicen abschließen.

Wer braucht eine Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung, die auch als Bauwesenversicherung bezeichnet wird, ist für jeden Bauherrn sinnvoll. Sie kommt für Schäden am Bauwerk auf, die noch während der Bauzeit entstehen. So können neben Unwetterschäden auch der Diebstahl bereits eingebauter Bestandteile des Gebäudes oder die mutwillige Beschädigung des Baus durch Dritte abgesichert werden. Nicht übernommen werden dagegen Schäden, die durch jahreszeitlich übliche Witterungseinflüsse entstehen. Auch vor Pfusch am Bau oder mangelhaften Handwerkerleistungen bietet die Bauleistungsversicherung keinen Schutz.

Die Bauwesenversicherung sichert den Wert der Bauleistungen ab. Dazu zählen auch die Architekten- und Ingenieurleistungen. Ebenfalls werden die Kosten von Garage, Carport und wichtigen Außenanlagen übernommen. Es kann allerdings zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen kommen, etwa wenn in unmittelbarer Nähe eines Gewässers gebaut wird.

Bestimmte Leistungen, etwa der Schutz vor Diebstahl von fest verbauten Gebäudebestandteilen oder der Verglasung, können zu- oder abgewählt werden, so dass beim Preisvergleich darauf besonders zu achten ist. Die Bauleistungsversicherung ist übrigens auch bei umfangreichen Modernisierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden sinnvoll.

Wann ist die Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?

Die zweite wichtige Versicherung für private Bauherren ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Der Bauherr ist grundsätzlich haftbar zu machen für alle Schäden, die etwa Dritten auf seinem Grundstück zustoßen, sei es durch herabfallende Baumaterialien oder vereiste und glatte Wege im Winter. In diesen Fällen schützt die Bauherrenhaftpflicht. Bei einigen modernen Tarifen kann sie auch in den privaten Haftpflichtschutz mit integriert werden. Die Versicherungssummen sollten mindestens bei drei Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegen, besser noch bei fünf Millionen Euro.

Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten: Haftbar gemacht werden kann nicht nur der Bauherr, sondern schon der Grundeigentümer. Die Bauherrenhaftpflicht leistet nicht beim unbebauten Grundstück, so dass hier ebenfalls die private Haftpflichtversicherung überprüft werden sollte, ob sie etwaige Schäden, die vom unbebauten Grundstück ausgehen, mit abdeckt.

Wie wichtig ist die Bauhelferunfallversicherung?

Wenn Bauherren nicht nur viel Herzblut, sondern auch besonders viele Eigenleistungen in den Bau stecken und sich dabei von Freunden und Familie kräftig unterstützen lassen, ist eine Bauhelferunfallversicherung sinnvoll. Sie schützt die Bauhelfer vor Folgeschäden durch Unfälle auf dem Bau. Einen Grundschutz bietet die Bauberufsgenossenschaft, der Bauherren Meldung erstatten müssen. Allerdings sind der Bauherr selbst und sein Ehepartner dann nicht geschützt, so dass sie anderweitig vorsorgen müssen.

Warum wird die Feuerrohbauversicherung oft vorgeschrieben?

Eine der wichtigsten Versicherungen für private Bauherren ist die Feuerrohbauversicherung. Sie ist oft auch Bedingung für die Kreditvergabe seitens der Bank. Kann keine Feuerrohbauversicherung nachgewiesen werden, wird der Kredit oft nicht gewährt. Sollte es während der Bauphase zum Brand und der damit einhergehenden Zerstörung des Rohbaus kommen, haben Bauherren kein Dach über dem Kopf, aber einen riesigen Schuldenberg. Um dies zu vermeiden, verlangen Banken die Feuerrohbauversicherung. Sie schützt das neue Haus während der Bauzeit vor Zerstörung und kommt für die Schäden auf.

Häufig wird die Feuerrohbauversicherung als beitragsfreier Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung angeboten, wenn diese bereits vor Errichtung des Hauses abgeschlossen wird. Die verbundene Wohngebäudeversicherung tritt in Kraft, wenn das Haus nutzbar ist. Sie schützt vor Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser, die am Haus bzw. an fest mit diesem verbundenen Bauteilen entstanden sind. Elementarschäden müssen allerdings grundsätzlich extra vereinbart werden. Zu ihnen zählen Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche, sowie Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche. Wichtig ist zudem, dass die Tarife dahingehend überprüft werden, ob auch kostspielige Baubestandteile, wie die Fußbodenheizung oder die Wärmepumpe mit abgesichert sind.

Wie wichtig ist die Hausratversicherung?

Auch die Hausratversicherung ist sinnvoll, da sie den gesamten Hausrat, also alle beweglichen Haushaltsgegenstände vom Besteck über das Geschirr bis hin zu den Elektrogeräten, absichert. Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus entstehen. In der Regel liegt die Hausratversicherung bereits in einer Mietwohnung vor und kann dann einfach auf das Eigenheim umgestellt werden.

Neben diesen grundlegenden Versicherungen sollten Bauherren auch über spezielle Versicherungen für Photovoltaikanlagen nachdenken und natürlich ihr eigenes Einkommen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.

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