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Deutsches Strafrecht soll um Datenhehlerei erweitert werden

Immer häufiger werden illegal in Besitz gebrachte Daten meistbietend verkauft. Derzeit berücksichtigt das deutsche Strafgesetzbuch nur den Diebstahl von Daten sowie deren Anwendung. Nun möchte Heiko Maas, der deutsche Bundesjustizminister, auch den Handel mit gestohlenen Daten mit Strafen bedenken. Das machte er in einem Interview mit den „Neuen Presse“ Hannover deutlich. Gleichzeitig betonte Maas jedoch, dass der Datendiebstahl und der Handel mit illegal erworbenen Daten mit Veränderungen im Strafrecht allein nicht gestoppt werden können.

Warum hat Heiko Maas diesen Wunsch gerade jetzt?

Vor einigen Tagen schreckte eine Mitteilung von Hold Security die Öffentlichkeit auf. Danach gelang es russischen Hackern, rund 1,2 Milliarden Datensätze mit Passwörtern und Nutzernamen zu entwenden. Außerdem sind sie nach aktuellen Erkenntnissen an die Zugangsdaten von mehr als einer halben Million Mailkonten von rund 420.000 mit Schadsoftware infizierter Domains gelangt. Die Hacker gehören nach Informationen der New York Times zu einer Organisation namens Cybervor. Den Datendieben drohen jetzt schon Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren nach den Bestimmungen des deutschen Strafrechts.

Wie reagierten andere Regierungsmitglieder?

Jens Koeppen ist der derzeitige Vorsitzende von „Digitale Agenda“, einem Bundestagsausschuss, der rund um die Sicherheit von Daten ins Leben gerufen wurde. Er übt vor allem Kritik an der technischen Ausstattung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, die seiner Meinung nach künftigen Anforderungen nicht gewachsen ist. Auch leidet das BSI unter Geldmangel, sodass einige Projekte schon jetzt nicht mehr planmäßig durchgeführt werden können. Derzeit könne für die Kommunikationsnetze der Bundesregierung nur eine Grundsicherheit gewährleistet werden. Das war einer Veröffentlichung im „Handelsblatt“ zu entnehmen.

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