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Deutsche Bahn: Lokführerstreik ist vom Tisch

Die Führung der Lokführergewerkschaft GDL hatte bereits im Dezember angekündigt, dass die Forderungen notfalls durch Bahnstreiks im Januar 2019 durchgesetzt werden sollen. Diese Streiks wurden durch eine Einigung zwischen der GDL und der Deutschen Bahn überflüssig.

Die beste Nachricht für die beteiligten Parteien und die Reisenden ist die Tatsache, dass es weder 2019 noch 2020 Einschränkungen durch einen Bahnstreik der Lokführer geben wird. Die GDL und die Deutsche Bahn haben für den neuen Tarifvertrag eine Laufzeit bis Februar 2021 vereinbart.

Welche Inhalte hat der neue Tarifvertrag der GDL?

Die Gewerkschaft der Lokführer konnte große Teile ihrer Forderungen durchsetzen. Die Mitglieder der GDL erhalten eine zweistufige Lohnerhöhung, die insgesamt 6,1 Prozent ausmacht. Zusätzlich dürfen sie sich über einen Tausender als einmalige Zahlung freuen. Die zweite Stufe der Lohnerhöhung soll zum 1. Juli 2020 greifen. Die Lokführer haben dabei die Wahl, ob sie einen höheren Lohn, mehr Urlaub oder eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit in Anspruch nehmen wollen. Verbesserungen für die Lokführer wurden im neuen Tarifvertrag der GDL auch bei den Pausenzeiten und der Arbeitszeit pro Jahr erzielt. Gewerkschaftschef Claus Weselsky ging es auch darum, dass die GDL-Mitglieder für die Dispatcher der Deutschen Bahn nicht mehr 24 Stunden am Tag erreichbar bleiben sollen. Dieses Ziel konnte er ersten Hinweisen zufolge ebenfalls durchsetzen.

Bahnstreiks stehen in nächster Zeit nicht an

Mit der Einigung mit der GDL hat die Deutsche Bahn Behinderungen durch Streiks in nächster Zeit gänzlich ausgeschlossen. Bereits kurz vor Jahresende gab es einen erfolgreichen Abschluss der parallel laufenden Verhandlungen mit der Eisenbahnergewerkschaft EVG. Auch mit der EVG konnte für den neuen Tarifvertrag eine Laufzeit bis Februar 2021 ausgehandelt werden. Beide Gewerkschaften und auch das Management der Deutschen Bahn zeigten sich erfreut über das Ergebnis. Durch die lange Laufzeit besteht auf Seiten des Unternehmens planerische Sicherheit. Das heißt, die Entwicklung der Lohnkosten kann auch bei der Kalkulation der Ticketpreise berücksichtigt werden.

Quelle: GDL

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