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Der Sturm tobt: Darauf müssen Sie achten

Die Karwoche vor Ostern steht unter keinem guten Wetterstern. Orkanböen, massive Stürme, Regen und Co. vermiesen uns die Vorfreude aufs Osterfest. Dass der Sturm mancherorts so stark ausfällt, dass zahlreiche Schäden entstehen, zeigen die Bilder in den Nachrichten sehr eindrucksvoll. Umgestürzte Bäume, vollgelaufene Keller und abgedeckte Dächer sind in diesen Tagen keine Seltenheit, sondern an der Tagesordnung.

In den meisten Fällen werden die Schäden von der Versicherung ausgeglichen, wie jetzt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg erklärte. Allerdings haben auch die Versicherten bestimmte Pflichten, die sie erfüllen müssen. Welche das sind, zeigen wir im Folgenden.

Sturmschaden muss unverzüglich gemeldet werden

Zunächst einmal sollten die entstandenen Schäden durch den Sturm der Versicherung zeitnah gemeldet werden. In den meisten Verträgen heißt es, dass Schäden unverzüglich anzuzeigen sind. Eine klar definierte Frist gibt es dafür laut Bianca Boss vom BdV allerdings nicht. Für die zeitnahe Meldung des Schadens kann im ersten Schritt schon die Information via E-Mail ausreichen. Dabei sollte auf eine möglichst detaillierte Beschreibung des Sturmschadens allerdings nicht verzichtet werden. In einigen Fällen reicht sogar ein Anruf bei der Versicherung aus. Erfolgt die Betreuung durch einen Vermittler, sollte man diesen informieren und ihn bitten, die Schadensmeldung zeitnah an den Versicherer weiter zu leiten.

Sturmschaden muss dokumentiert werden

Ebenfalls muss der Schaden dokumentiert werden. Nur so hat der Versicherer die Chance, den entstandenen Schaden auch zu begutachten. Boss rät hier dazu, Fotos zu machen und eine Liste zu erstellen, auf der sämtliche beschädigte Gegenstände vermerkt sind. Häufig schickt die Versicherung auch einen Gutachter vorbei, der sich den Sturmschaden direkt vor Ort ansieht. Wichtig ist hierbei, dass die beschädigten Gegenstände erst nach Zustimmung durch den Versicherer entsorgt werden. Andernfalls könnte es zu Kürzungen beim Ausgleich der Schäden kommen.

Sturmschaden: Die Sicherung ist wichtig

Ebenfalls von Bedeutung ist die so genannte Schadensminderungspflicht, die die Versicherten haben. Sie müssen alle möglichen und nötigen Maßnahmen ergreifen, um ein Ausbreiten des Schadens zu vermeiden. Das heißt etwa, dass die zerbrochenen Fenster abgedichtet werden müssen, damit nicht noch weiterer Schaden durch eindringendes Wasser entsteht. Der Hausrat sollte in Sicherheit gebracht werden, insbesondere bei vollgelaufenen Kellern, um zu retten, was noch zu retten ist. Allerdings muss sich kein Versicherter bei der Schadensminderung selbst in Gefahr bringen. Man muss also als Laie nicht aufs Dach klettern, um es provisorisch abzudichten.

Quelle: Süddeutsche

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