Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in der Diskussion

In Deutschland soll ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung etabliert werden. Dazu gibt es sehr konträre Auffassungen. Die Diskussion bekam nun neues Futter: Bundesjustizminister Heiko Maas hat erste konkrete Vorschläge zur Änderungen der Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung präsentiert. Die Änderungen wurden notwendig, nachdem im Jahr 2010 das Bundesverfassungsgericht die damals eingeführten Regelungen als nicht verfassungskonform eingestuft hatte.

Was sehen die Neuregelungen zur Vorratsdatenspeicherung vor?

An den neuen Gesetzesvorschlägen zur Vorratsdatenspeicherung hat auch Thomas de Maizière, der deutsche Bundesinnenminister mitgearbeitet. Er zeigte sich in einem Pressestatement sehr zufrieden mit den Ergebnissen. Die neuen Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung sehen vor, dass alle im Zusammenhang mit der Internetkommunikation und Telefonkommunikation erhobenen Daten über zehn Wochen hinweg gespeichert bleiben sollen. Eine verkürzte Speicherung über vier Wochen hinweg soll für die Daten zur Nutzung von Funkmasten im neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verankert werden. Damit tragen der Bundesinnenminister und der Bundesjustizminister der Tatsache Rechnung, dass der Europäische Gerichtshof gefordert hatte, dass es nicht möglich sein darf, aus den gespeicherten Daten Bewegungsprofile zu erstellen. Die Inhalte von E-Mails sollen auch der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland komplett ausgeschlossen werden.

Ausnahmen für einzelne Berufe bei der Vorratsdatenspeicherung

Die Zielstellung der Vorratsdatenspeicherung ist in erster Linie die Terrorprävention. Hinzu kommen die frühzeitige Erkennung und Verhinderung von geplanten Straftaten sowie die Verfolgung von Straftaten. Ob diese Daten in den Ermittlungen genutzt werden dürfen, sollen die Gerichte zu entscheiden haben. Außerdem ist im neuen Gesetz geplant, dass die Betroffenen im Vorfeld von der Dateneinsicht informiert werden sollen. Dann haben beispielsweise Anwälte, Ärzte und Journalisten die Chance, der Dateneinsicht unter Berufung auf ihre berufliche Geheimnispflicht zu widersprechen.

Quelle: Zeit

About Author