Das Kürzel
Was ändert sich für die Airlines beim CORSIA-System?
Das System CORSIA wurde bereits im Jahr 2016 beschlossen. Die Erweiterung zieht nun für die Fluggesellschaften die Notwendigkeit nach sich, die durch ihren Flugbetrieb verursachten CO2-Emissionen konkret zu berichten. Diese Pflicht greift ab Januar 2019. Im Jahr 2021 folgt der nächste Schritt, denn ab da sollen diese Daten in den Umweltbilanzen der Airlines berücksichtigt werden. Das geht aus einem Beschluss hervor, der aktuell von der ICAO gefasst wurde. Dieser Beschluss regelt die praktische Vorgehensweise der Einhaltung der CORSIA-Ziele in der Luftfahrt. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation, kurz ICAO, ist in Montreal ansässig und arbeitet unter dem Dach der Vereinten Nationen. Dort sind aktuell 192 Staaten zusammengeschlossen. Das heißt, die CORSIA-Ziele können weltweit durchgesetzt werden.
Das ist auch dringend notwendig, denn die Aktivitäten der Fluggesellschaften sind in jüngsten Zeit kräftig gewachsen. Weltweit wurde im Jahr 2017 eine Steigerung der von Passagieren geflogenen Kilometer um 7,6 Prozent erfasst. Am größten war der Zuwachs mit 10,1 Prozent in der Asien-Pazifik-Region. Innereuropäische Flüge landen beim Wachstum der geflogenen Strecken mit 8,2 Prozent auf dem zweiten Rang. Allein die deutschen Fluggesellschaften haben im vergangenen Jahr rund 163 Millionen Passagiere transportiert. Das bedeutet im Vergleich zum Jahr 2016 eine Steigerung um 2,8 Prozent. Dort ist die gute Nachricht, dass parallel auch die Auslastung der Flieger um 1,2 Prozent zulegte.
Wie funktioniert CORSIA?
Das von der ICAO überwachte CORSIA-System soll dafür sorgen, dass die Mehrbelastungen der Umwelt mit Kohlendioxid, die ab dem Jahr 2020 im Luftverkehr durch die Steigerung der Zahl der Flugbewegungen entstehen, an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen. Beispiele für eine solche Kompensation sind der Betrieb von eigenen Windparks oder Solarkraftwerken durch die Fluggesellschaften. Dabei soll nach den aktuell beschlossenen Regeln eine unabhängige Stelle die Reporte der Airlines prüfen und daraus die Vorgaben für den Umfang der Reduzierung der Kohlendioxidemissionen ableiten. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Airlines zum Zwecke der rechnerischen Kompensation Zertifikate für Klimaschutzprojekte erwerben können, die auf dem „CO2-Markt“ gehandelt werden. Diese Projekte müssen ihrerseits ein Zertifikat besitzen, welches von einer unabhängigen Prüfstelle ausgestellt wurde. Diese Zertifikate gibt es nur, wenn der Nachweis vorliegt, dass diese Projekte auf der Basis international gültiger Standards arbeiten.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft
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