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Coronavirus: Antworten auf ein paar ganz praktische Fragen

Bronze figurine of Lady Justice with her scales

Nachdem die Bundesregierung sich mit den Ländern zu Wochenbeginn auf sehr drastische Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geeinigt hat, stellen sich im Alltag einige ganz praktische Fragen.

Wir haben einige dieser Fragen rund um den Coronavirus gesammelt und nach Antworten gesucht. Natürlich können wir hier nicht alle Fragen beantworten, möchten aber zur Beseitigung der derzeit grassierenden Unsicherheit beitragen.

Gehören Pannendienste und KFZ-Werkstätten zur Grundversorgung?

Die Showrooms dürfen die KFZ-Händler seit den am 16. März 2020 verkündeten Maßnahmen nicht mehr öffnen. Ganz anders sieht es mit den KFZ-Werkstätten aus. Sie dürfen auch weiterhin ihre Pforten öffnen. Das heißt, Durchsichten, TÜV-Prüfungen und Abgasuntersuchungen sind nach wie vor möglich. Vielleicht wäre es eine Überlegung wert, den Reifenwechsel jetzt nicht unbedingt durchführen zu lassen. Schließlich ist es erlaubt, im Sommer mit Winterreifen zu fahren. Bei der Tätigkeit der „Gelben Engel“ des ADAC sind derzeit keine Einschränkungen bekannt. Einzig bei der Mitgliederzeitschrift „ADAC Motorwelt“ gibt es Änderungen. Das Magazin erscheint nur noch 4 x in Jahr und liegt nun in Edeka- und Netto-Märkten aus. ADAC-Mitglieder bekommen es dort mit der Vorlage der Mitgliedskarte kostenlos. Auch der Automobil-Club Verkehr (ACV) betonte in einer Pressemeldung, dass die Pannenhilfe wie gewohnt über Roland Assistance gewährleistet ist.

Fallen Trauerfeiern unter das Veranstaltungsverbot?

Nach den am 16. März 2020 verhängten Maßnahmen sind Trauerfeiern grundsätzlich noch erlaubt. Allerdings sorgt der Föderalismus in Deutschland dafür, dass die Kommunen eigene Regelungen dazu erlassen dürfen. Das heißt, im Todesfall müssten sich die Hinterbliebenen bei den Stadtverwaltungen erkundigen, was noch erlaubt ist und was nicht. Gotha verhängte als erste Stadt in Thüringen am 17. März 2020 Trauerfeiern in Kapellen sowie die Aufbahrungen. Erlaubt sind nur noch Beisetzungen unmittelbar am Grab mit maximal 10 Teilnehmern. Allerdings müssen die Teilnehmer eine schriftliche Erklärung unterzeichnen, dass sie weder Kontakt mit Infizierten hatten, noch sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Es dürfte eine Frage der Zeit sein, bis weitere Kommunen mit ähnlichen Regelungen nachziehen.

Sorgt das Coronavirus für geschlossene Fahrschulen?

Wie der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg offiziell mitteilte, fallen dort unter das Öffnungsverbot für Bildungseinrichtungen des Paragrafen 9 der Corona-Verordnung. In Baden-Württemberg gilt das Öffnungsverbot für Fahrschulen nach dem aktuellen Kenntnisstand bis zum 15. Juni 2020. Die Verbote beziehen sich insbesondere auf die theoretische Ausbildung und auf die praktische Ausbildung. Derzeit ist nicht geklärt, wie sich die zwangsweisen Schließungen auf die Fristen für die Wiederholung von theoretischen und praktischen Prüfungen auswirken. Die Fahrschulverbände der Länder bemühen sich derzeit um eine Aussetzung der Fristen während der Zeit der Coronavirus-Krise. Ähnliche Regelungen gibt es auch in allen anderen Bundesländern.

Quelle: ADAC, ACV, Stadt Gotha, Fahrlehrerverband BW

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