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Cornonavirus: Fakten, Zahlen und ein Blick aufs Mietrecht

Ampullen mit Blutproben

Inmitten all der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gibt es einige Nachrichten, über die sich die Bürger besondere Gedanken machen. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung von Handydaten.

Inzwischen gibt es in Deutschland erste Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus zur Ausrufung des Katastrophenfalls geführt haben. Dazu gehört Halle an der Saale. Der Hallenser Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand gab in seinem Statement an, dass seiner Meinung nach die von der Landesregierung Sachsen-Anhalt getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen. Mit der Ausrufung des Katastrophenfalls bekommt die Stadtverwaltung Spielraum für zusätzliche Maßnahmen. Darunter fällt beispielsweise auch die Einrichtung von Sperrzonen sowie der Zugriff auf zusätzliche personelle und materielle Ressourcen.

Was nützen dem RKI die übergebenen Handydaten bei der Bekämpfung des Coronavirus?

Zahlreiche Menschen reagierten mit Unverständnis auf die Nachricht, dass die Telekom dem Robert-Koch-Institut die Handydaten ihrer Kunden zur Verfügung stellt. Der RKI-Chef Lothar Wieler gab dazu in der heutigen Pressekonferenz eine ausführliche Erklärung ab. Zuerst einmal dürfen alle Telekom-Mobilfunkkunden ganz beruhigt sein, denn es handelt sich um anonymisierte Daten, die ausschließlich erfasste Bewegungsprofile beinhalten. Sie ermöglichen den RKI-Spezialisten die Beurteilung der Wirksamkeit der bisher verhängten Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens. Durch die Schulschließungen treffen sich beispielsweise vielerorts zahlreiche Jugendliche in Parks. Damit gehen die Schulschließungen praktisch ins Leere, weil die Übertragung des Coronavirus auch bei solchen Treffen erfolgen kann.
Sollte sich das auch in den nächsten Tagen fortsetzen, sind weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bürger nicht ausgeschlossen. Das machte der RKI-Chef mit einer Zahl deutlich. Halten sich die Bürger nicht an die verhängten Einschränkungen, rechnet das Robert-Koch-Institut mit bis zu 10 Millionen Infizierten in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von 2 bis 3 Monaten. Das ist auch einer der Gründe, warum der RKI-Chef noch einmal einen Appell an die Stadtverwaltungen richtete, das Personal in den Gesundheitsämtern unbedingt aufzustocken. Außerdem forderte er nachdrücklich die Erweiterung der Kapazitäten für die intensivmedizinische Betreuung sowie die Einrichtung spezieller Kliniken für Patienten mit dem Coronavirus.

Behörden arbeiten durch das Coronavirus hinter verschlossenen Türen

Derzeit wächst die Zahl der Stadtverwaltungen, die den Zugang der Bürger zu ihren Behörden beschränken. Kontakte sind vielerorts ausschließlich per Telefon oder Mail möglich. Der Austausch von Dokumenten erfolgt nur noch in digitaler Form oder per Post. Einschränkungen gibt es außerdem im Justizsystem. Bei vielen Gerichten gibt es nur noch Beschlüsse ohne mündliche Verhandlungen. Angesetzte Verhandlungstermine werden zuhauf abgesagt. Die temporäre Aussetzung von Verhandlungen war eine Forderung des Berufsverbands der Rechtsanwälte. Hier zeigt sich leider auch die Tatsache, dass Deutschland bei der Digitalisierung in vielen Punkten den Anschluss verpasst hat. Die Lücken gibt es nicht bei den rechtlichen Möglichkeiten. Diese lassen die Zuschaltung per Videokonferenz durchaus zu. Vielmehr fehlt es an der technischen Ausstattung.

Viele Mieter befürchten Kündigungen der Mietverträge

An zahlreichen Stellen bestehen Unsicherheiten, was die Kompensation der durch die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verursachten Einkommensausfälle betrifft. Ursachen dafür sind beispielsweise die Ankündigungen, dass es zu Verzögerung bei der Gewährung der staatlichen Hilfen kommen kann. Andere Bürger machen sich Sorgen, ob beispielsweise Wohngeldanträge, Hartz IV-Anträge, Anträge auf Unterhaltsvorschuss und ähnliche Leistungen rechtzeitig bearbeitet werden können. Viele Haushalte befürchten, die Miete nicht rechtzeitig zahlen zu können und in der Folge eine Kündigung zu riskieren. Allerdings ergibt sich bei einer Kündigung in der aktuellen Situation ein rechtliches Problem. Der Paragraf 573 des BGB geht bei einer ordentlichen Kündigung des Vermieters von einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus dem Mietvertrag aus. Alternativ käme eine fristlose Kündigung nach 543 BGB bei Mietrückständen in Frage. Aber auch hier sind eine Abwägung der Interessen aller Beteiligten sowie eine „Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls vorgeschrieben. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass ein Gericht eine Kündigung wegen eines Mietrückstands durch die belegte Verzögerung der Zahlung von staatlichen Leistungen durch die Coronavirus-Krise für rechtens erachten würde.

Quelle: RKI, Stadt Halle, BGB

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