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Bundesregierung sieht keinen Hebammenmangel

In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag heißt es, man könne keinen Hebammenmangel in Deutschland bestätigen, dafür liegen nicht genug Daten vor.

Weiter heißt es, dass erste Länder entsprechende Untersuchungen beauftragt haben, dort aber in einigen Ländern kein Mangel festgestellt werden konnte, in anderen Ländern nur regionale Engpässe belegt sind. Vor allem aktuell Schwangeren dürfte diese Meldung sauer aufstoßen, muss man sich doch in vielen Regionen am besten schon beim ersten Gedanken an ein Kind an eine Hebamme wenden, spätestens jedoch mit dem positiven Schwangerschaftstest, egal, ob die Schwangerschaft vom Arzt bereits bestätigt wurde oder nicht.

Hebammenversorgung im Videochat?

Zudem heißt es von der Regierung, dass „auch im Bereich der Versorgung mit Hebammenhilfe digitale Hebammenleistungen an Bedeutung gewinnen werden“. Auch hier stellt sich für viele junge Mütter, die ihr erstes Kind bekommen (haben), die Frage, wie ein Videochat den persönlichen Kontakt zur Hebamme ersetzen soll. Zwar schreibt die Regierung, dass digitale Hebammenleistungen die persönliche Betreuung nicht vollständig ersetzen sollen, dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack. Gerade in praktischen Fragen zur Körperpflege des Kindes, zur richtigen Unterstützung bei einer guten Schlafhaltung und Co. lässt sich der Hausbesuch nicht ersetzen. Zwar wird jungen Müttern auch in der Klinik schon viel gezeigt, aber dort herrschen andere Gegebenheiten als zu Hause.

Trotzdem verweist die Regierung darauf, dass sich Hebammen künftig an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen können sollen. Das sei schließlich im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vorgesehen. Dafür müsste lediglich der GKV-Spitzenverband mit den Berufsverbänden der Hebammen Verträge schließen. Denn sonst können die digitalen Versorgungsleistungen nicht abgerechnet werden.

Was sieht der Hebammenhilfevertrag aktuell vor?

Wie die Bundesregierung mitteilt, könnten über den Hebammenhilfevertrag die Beratung von Schwangeren, Wöchnerinnen und bei Still- und Ernährungsproblemen via Telefon und anderen technischen Medien erbracht und abgerechnet werden. Wie viele dieser Kontakte tatsächlich abgerechnet werden, entziehe sich jedoch der Kenntnis der Regierung.

Gleichzeitig stellt die Regierung klar, dass Angebote, die über diese Leistungen und technischen Mittel hinausgehen, insbesondere eine gesonderte Vergütung für Videosprechstunden, derzeit nicht im Hebammenhilfevertrag vereinbart sind. Daher könnten diese nur als Satzungsleistungen einzelner Krankenkassen oder durch Selbstzahlung durch den Versicherten abgerechnet werden.

Problematisch ist dies auch, weil Hebammen es ohnehin finanziell schwer haben. Sie dürfen für einen Besuch bei einer Wöchnerin nur eine bestimmte Pauschale abrechnen, egal, ob sie 15 Minuten oder zwei Stunden dort waren. Zudem sind die Beiträge zur Berufshaftpflicht exorbitant angestiegen, so dass immer mehr Hebammen diesen Beruf nicht mehr bzw. nur noch angestellt in Kliniken ausüben. Eine Nachsorge nach der Geburt oder Vorsorge in der Schwangerschaft auf ambulanter Ebene bieten daher nur noch die wenigsten Hebammen an.

Quelle: Ärzteblatt

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