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Bundesrechnungshof deckt auf: Bildungskurse planlos vergeben

Der Bundesrechnungshof hat stichprobenhaft überprüft, welche Kurse Arbeitslose von Jobcentern bezahlt werden. Dabei zeigte sich: Die Zuteilung erfolgt völlig planlos, jährlich werden gut 190 Millionen Euro verschwendet.

Aufgrund dieser Überprüfung erhebt der Bundesrechnungshof schwere Vorwürfe gegen die Arbeitsagenturen. Demnach würden diese Gelder für die Qualifizierung von Arbeitslosen verschwenden. Das geht aus einem Bericht des „Tagesspiegels“ unter Berufung auf eine Mitteilung der Rechnungsprüfer an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hervor.

Jobcenter verteilen die Kurse „planlos“

Der Bundesrechnungshof hat die Vergabe von insgesamt 617 Kursplätzen in 35 Kursen untersucht. Dabei sei man zu dem Schluss gekommen, dass das Jobcenter die Kurse „planlos“ verteile.

So war der empfohlene Kurs alleine in 182 Fällen „nicht Bestandteil einer auf den Einzelfall bezogenen Eingliederungsstrategie“. In 212 der untersuchten Fälle haben die Mitarbeiter vom Jobcenter „nicht hinreichend über den mit der Zuweisung verfolgten Zweck“ informiert. Und bei drei von zehn Teilnehmern der Kurse war es so, dass sie „bereits eine oder mehrere vergleichbare Maßnahmen“ absolviert hatten.

Wie der Bundesrechnungshof befand, dürfte aufgrund dieser Vorgehensweise ein jährlicher Schaden von 190 Millionen Euro auf alle Jobcenter hochgerechnet entstehen. Wie es in dem Bericht weiter heißt, hätten die Jobcenter aufgrund der wenig zielgerichteten Vergabe von Kursen die Wiedereingliederung der Arbeitslosen nicht nur nicht gefördert, sondern sogar gefährdet.

Kursteilnehmer fallen aus Arbeitslosenstatistik

Für die Mitarbeiter der Jobcenter ist das Verhalten vorteilhaft: „Kunden“, die in Kurse jedweder Art gezwungen werden, fallen aus der Statistik. Sie gelten während der Kursteilnahme nicht als arbeitslos und nach Beendigung des Kurses für ein Jahr nicht als langzeitarbeitslos. Wenn die Zahlen am Jahresende „stimmen“, haben die Mitarbeiter die Chance auf eine Festanstellung oder eine Beförderung, während die Vorgesetzten Geldprämien für die Zielerfüllung erhalten.

In einer Stellungnahme zu den Vorwürfen hat die Arbeitsagentur lediglich angegeben, dass man die Auffassung des Bundesrechnungshofes nicht teile. Eine Begründung dafür lieferte man allerdings nicht.

Quelle: dpa

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