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Bundesrat billigt am 8. Mai 2015 endgültig die PKW-Maut

Viele Autofahrer hatten bis zuletzt gehofft, dass das von Verkehrsminister Alexander Dobrindt geplante Gesetz zur Einführung einer PKW-Maut in Deutschland am Bundesrat scheitern könnte. Doch die Hoffnungen waren vergeblich, denn das Gesetz zur PKW-Maut hat den Bundesrat am 8. Mai 2015 passiert. Rheinland-Pfalz hatte zwar die Anrufung des Vermittlungsausschusses gefordert, fand aber im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit, um die Zustimmung zur PKW-Maut kippen zu können. Als Begründung für das Veto brachte Malu Dreyer, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Bedenken hinsichtlich des weiteren Zusammenwachsens der Länder der Europäischen Union.

Dobrindts Argumente für die PKW-Maut

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt wies in seiner Argumentation auf Forderungen der EU-Kommission hin. Von dort kommen schon seit einiger Zeit Hinweise, dass die Bundesregierung einen Wechsel von steuerfinanzierten Systemen hin zu nutzerfinanzierten Systemen vollziehen soll. Genau diesem Wunsch wird mit der Einführung der PKW-Maut in Deutschland Genüge getan. Deshalb bezeichnete Alexander Dobrindt die deutsche PKW-Maut in seinem Statement wörtlich als „europäisches Projekt“. Außerdem betonte er, dass damit langfristig die dringend benötigten Investitionen für den Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen finanziert werden können.

An den geplanten Regelungen zur PKW-Maut wird nichts geändert

Dass die Gesetzesvorlage zur PKW-Maut am 8. Mai 2015 den Bundesrat passiert hat, bringt der Regierung pro Jahr nach aktuellen Hochrechnungen rund 500 Millionen Euro ein. Die Regelung, dass deutsche Autobesitzer eine Jahresgebühr für die pauschal angenommene Nutzung von Bundesstraßen und Autobahnen zahlen sollen, diese aber über die KFZ-Steuer verrechnet wird, soll nach den aktuellen Regelungen bleiben. Was mit den Autobesitzern geschieht, die aufgrund hoher Ökostandards und niedriger Leistungen die KFZ-Steuer niedriger als die PKW-Maut ausfällt, dazu gibt es derzeit noch keine konkreten Aussagen. Ausländische Nutzer der deutschen Autobahnen können künftig Ganzjahresvignetten, Monatsvignetten oder Vignetten mit einer Gültigkeit von jeweils zehn Tagen erwerben.

Quelle: Focus

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