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Bundesbauministerium hat Förderprogramm KFN gestoppt

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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bestätigte offiziell das Ende für das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau.

Das KFN-Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten wurde vom Bundesbauministerium zum 14. Dezember 2023 gestoppt. Viele Menschen sahen anfänglich einen Zusammenhang mit den noch nicht abgeschlossenen Debatten über den Bundeshaushalt. Den gibt es insofern, als für das Jahr 2024 derzeit noch keine konkrete Summe für die Weiterführung des Förderprogrammes beschlossen wurde. Der aktuelle Stopp bedeutet lediglich, dass die für 2023 bereitgestellte Summe vollständig ausgeschöpft ist.

Bekommen Familien mit Bauwunsch nun gar keine Förderungen mehr?

Betroffen von den leeren Fördertöpfen ist ausschließlich das KFN-Programm, bei dem die Förderanträge über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) gestellt werden konnten. Dort war die Nachfrage so hoch, dass schon drei Monate nach dem Start im Frühjahr 2023 eine Aufstockung der bereitgestellten Fördermittel erfolgen musste. Doch auch nach dem Ende dieses Förderprogramms gehen Familien mit Bauwunsch nicht leer aus. Die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellten Förderungen für energieeffiziente Heizungen und die Installation von Wärmepumpen sowie Biomasseheizungen in Kombination mit Solaranlagen können nach wie vor beantragt werden.

Anschaffung von Wohneigentum wird über die KfW nach wie vor gefördert

Ergänzend zu den BAFA-Förderungen steht das Programm Kredit 300 der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. Bei diesem Förderkredit spielen vor allem die extrem günstigen Zinsen für Immobilienkredite eine wichtige Rolle. Die effektiven Jahreszinsen liegen (Stand 14. Dezember 2023) im günstigsten Fall gerade einmal bei 0,01 Prozent. Sie werden dann fällig, wenn der geförderte Kredit eine Laufzeit von maximal 10 Jahren hat. Bei Laufzeiten von 26 bis 35 Jahren und einer Zinsbindung über 10 Jahre beträgt der effektive Jahreszins derzeit 0,53 Prozent. Bei der Auswahl von endfälligen Darlehen liegt bei den geförderten Krediten der Jahreszins bei 0,68 Prozent. Zudem werden tilgungsfreie Anlaufzeiten gewährt, die (abhängig von der Kreditlaufzeit) zwischen einem und fünf Jahren liegen.
Das Angebot richtet sich an Familien sowie Alleinerziehende mit Kindern. Wie hoch das Volumen der Förderung konkret ausfällt, hängt von der Höhe des jeweiligen Familieneinkommens ab. Das Einkommen bei Familien mit einem Kind darf bis maximal 90.000 Euro pro Jahr betragen. Das Maximum der Kreditsumme richtet sich nach dem Einkommen und ist zusätzlich unmittelbar von der Kinderzahl abhängig. Eine Familie mit vier Kindern und einem Jahreseinkommen von bis zu 120.000 Euro kann einen Förderkredit von bis zu 200.000 Euro erhalten.

Quelle: BMWSB, KfW, BAFA

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