Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Bertelsmann-Studie: Armut bedroht Alleinerziehende

Die Ergebnisse einer gerade eben von der Stiftung Bertelsmann veröffentlichte Studie zeigt auf, dass vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder in Deutschland besonders häufig von Armut bedroht sind. Die Fakten sind erschreckend: Etwa die Hälfte aller nicht sorgeberechtigten Elternteile kommt den gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen überhaupt nicht nach. Jede vierte Mutter und jeder vierte Vater zahlen weniger Unterhalt, als den Kindern nach der Düsseldorfer Tabelle zusteht. Die Konsequenz ist, dass fast eine Million Kinder in Deutschland wegen Unterhaltsausfällen auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Mit 37,6 Prozent müssen weit mehr als ein Drittel aller Alleinerziehenden Leistungen beim Amt beantragen.

Die Situation von Alleinerziehenden verschlechtert sich stetig

Eigentlich könnte man meinen, dass die gesetzlichen Regelungen zum Kindesunterhalt ausreichen würden, um den Alleinerziehenden und ihren Kindern die Armut zu ersparen. Doch das ist ganz offensichtlich nicht der Fall. Im Jahr 2005 lag das Einkommen von 35,4 Prozent der Alleinerziehenden bei weniger als 60 Prozent des statistische errechneten mittleren Einkommens von Menschen mit Kindern. Bis zum Jahr 2014 stieg dieser Anteil nach den Angaben der Bertelsmann Stiftung auf 42 Prozent an. Gleichzeitig reduzierte sich das Armutsrisiko bei zusammenlebenden Elternpaaren im fast zwölf Prozent. Noch deutlicher wird die Schere zwischen Alleinerziehenden und Elternpaaren dann, wenn man berücksichtigt, dass 61 Prozent der Alleinerziehenden erwerbstätig ist.

Was sind die Ursachen der Armut bei Alleinerziehenden?

Antje Funcke und Anne Lenze kommen in der Studie zu dem Schluss, dass die gesetzlichen Regelungen zum Kindesunterhalt dringend reformiert werden müssen. Vor allem müssen die Möglichkeiten verbessert werden, zahlungsunwillige Elternteile zur Kasse zu bitten. Hier gibt es derzeit noch einige Lücken, die bereits damit beginnen, dass die gesetzlichen Vertreter der Kinder langwierige Stufenklagen starten müssen, um den Unterhalt anpassen zu lassen, weil viele Zahlungspflichtige auf die Aufforderungen der Jugendämter zur Mitarbeit nicht reagieren. Den Alleinerziehenden bleibt dann nur die Chance auf Unterhaltsvorschuss. Und dieser endet mit dem 12. Geburtstag der Kinder, sodass Kinder zwischen 12 und 18 Jahren dann ersatzweise nur noch über Hartz IV versorgt werden können. Auch an dieser Stelle hält die Bertelsmann Stiftung Reformen für längst überfällig.

Quelle: bertelsmann-stiftung.de

About Author