Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Beim Poststreik ist erhöhte Vorsicht geboten

Sicherlich ist der Poststreik nicht ganz so nervig wie ein Bahnstreik oder ein Erzieherstreik. Aber er kann in einzelnen Fällen erhebliche Konsequenzen haben, vor denen man sich besser schützen sollte. Darauf wies in einem größeren Statement Christoph Kehlbach, einer der Rechtsexperten der ARD hin. Vor allem bei termingebundenen Sendungen sollten die Menschen jetzt lieber auf Nummer sicher gehen. Darunter fallen beispielsweise Kündigungen, Widersprüche, gerichtliche Klagen und Rechnungen. Das ist jetzt allein schon deshalb von Bedeutung, da die Gewerkschaft Verdi noch keine Aussagen zur Streikdauer gemacht hat.

>h2>Poststreik verlängert Abgabefristen nicht

Wer jetzt bei der Einreichung von Kündigungen, Beschwerden, Klagen und Widersprüchen Fristen einhalten muss, sollte auf ein Entgegenkommen besser nicht hoffen. Bei diesen Dingen ist der Absender in der Bringepflicht. Wie die Sendung zum Adressaten kommt, spielt dabei keine Rolle. Hauptsache ist, dass sie innerhalb der Frist dort eintrifft. Wurden solche Schreiben mit der Deutschen Post verschickt und durch den Poststreik nicht rechtzeitig zugestellt, können die Absender Ansprüche verlieren oder die automatische Verlängerung von Aboverträgen kassieren. Selbst wenn die Briefe per Einschreiben an sich rechtzeitig abgeschickt wurden und der Einlieferungsbeleg vorgelegt werden kann, üben viele Empfänger keine Gnade. Deshalb sollten die genannten Arten von Schreiben parallel per Fax zugeschickt werden. Oftmals reicht auch die Übersendung per Mail, doch das wird nicht überall akzeptiert. Wer kein Fax hat, sollte sich an Dienstleister wenden oder während der Zeit des Poststreiks konkurrierende Briefdienste nutzen.

Wo gibt es Ausnahmen beim Poststreik?

Wer im Onlineshop oder über den traditionellen gedruckten Katalog bestellte Waren zurückgeschickt hat, braucht durch den Poststreik keine Konsequenzen zu befürchten. Hier zählt das Datum, an welchem das Paket bei der Post abgegeben wurde. Das bedeutet, dass die Kunden die Einlieferungsbelege aufheben müssen. Fax und Mail während des Poststreiks nicht in Frage, wenn per Gesetz die Schriftform vorgeschrieben ist. Das ist beispielsweise bei der Kündigung von Mietverträgen und Arbeitsverträgen der Fall. Den Betroffenen bleibt hier meist nichts Anderes übrig, als die Schreiben persönlich beim Empfänger abzugeben. Schadenersatzansprüche gegen die Deutsche Post können nur in Ausnahmefällen gestellt werden. Das wäre möglich, wenn eine Sendung als Expressbrief aufgegeben wurde. Nur dabei gibt die Deutsche Post die verbindliche Zusage der Zustellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

Quelle: ARD

About Author