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Asylverfahren werden in Deutschland viel zu langsam bearbeitet

Die Bearbeitung von Fällen durch die Verwaltungsgerichte zieht sich immer mehr in die Länge. Ein Grund dafür ist, dass sie durch die Flut von Klagen gegen abgelehnte Asylanträge überlastet werden. Die Tendenz ist steigend, denn im ersten Halbjahr 2017 wurde die Zahl der Asylklagen des Jahres 2016 weit überschritten. Bei vielen Verwaltungsgerichten fehlen nicht nur Richter, sondern auch die Zahl der vorhandenen Verhandlungsräume reicht für die Bewältigung der Klageflut längst nicht mehr aus.

Das wird bereits seit einiger Zeit vom Bund Deutscher Verwaltungsrichter bemängelt und ist auch ein Grund für den Unmut vieler Deutscher, da sich dadurch auch ihre Verfahren verzögern, die von Verwaltungsgerichten entschieden werden müssen. Stellenweise werden selbst Entscheidungen über Zuständigkeitsfragen zwischen dem Sozialgericht und dem Verwaltungsgericht erst nach mehreren Monaten gefällt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass Flüchtlinge, die kein Bleiberecht bekommen, nicht zeitnah abgeschoben werden können.

Asylbewerber müssen mit langer Zeit der Unsicherheit leben

Auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hin legte die Bundesregierung offizielle Zahlen vor. Danach lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung über einen Asylantrag im II. Quartal 2017 bei bis zu mehr als 17 Monaten. Am schnellsten wird über Asylanträge von Flüchtlingen aus Syrien (7,8 Monate), Eritrea (8,4 Monate) und dem Kosovo (9,2 Monate) entschieden. Die längsten Wartezeiten bis auf eine behördliche Entscheidung müssen danach Antragsteller aus dem Kongo (17,2 Monate), der Russischen Föderation (16,3 Monate) und Nigeria (15,1 Monate) hinnehmen.

Auch unbegleitete Minderjährige müssen lange warten

Eine Tatsache ist besonders erschreckend. Auch die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen hat sich in den letzten Monaten immer mehr verlängert. Kinder und Jugendliche aus Ägypten müssen durchschnittlich 13,5 Monate auf eine Entscheidung warten. Fast ebenso lange dauert es mit 13,2 Monaten bei minderjährigen Flüchtlingen aus Pakistan. Auf durchschnittliche Bearbeitungszeiten zwischen 12 und 13 Monaten müssen sich unbegleitete Minderjährige aus Afghanistan, Syrien, Gambia und Nigeria einstellen. Die kürzesten Bearbeitungszeiten gibt es bei minderjährigen Flüchtlingen ohne Begleitung eines Elternteils, die aus Marokko, Eritrea und Guinea einreisen.

Quelle: Bundestag Drucksache 18/13472

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