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Alles neu macht der Mai – Diese Änderungen erwarten Sie ab morgen

Mit dem 01. Mai 2017 greifen wieder einige neue gesetzliche Regelungen. So treten neue Mindestlöhne in Kraft, es gibt mehr Auswahlmöglichkeiten bei Hilfsmitteln für Kranke und strengere Vorgaben für Drohnen, E-Zigaretten und Co.

Bio-Importe werden besser überwacht

Ab dem 01. Mai 2017 wird ein neues elektronisches Bescheinigungssystem eingeführt. Es soll dabei helfen, die Einfuhr von Bio-Produkten in die EU-Staaten besser zu überwachen und zurückzuverfolgen. Ziel ist es, die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen und mögliche Betrugsfälle besser aufzudecken.

Verbesserungen für Maler, Lackierer und Kranke

Maler und Lackierer erhalten ab morgen höhere Mindestlöhne. Sie werden für ungelernte Kräfte bundesweit auf 10,35 Euro pro Stunde angehoben. Fachkräfte verdienen ab morgen 13,10 Euro in den alten und 11,85 Euro in den neuen Bundesländern.

Patienten, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, erhalten auch bei gesetzlicher Pflichtversicherung eine größere Auswahl. Hörgeräte, Gehhilfen, Windeln – die Patienten dürfen sich künftig zwischen mehr Artikeln entscheiden. Grund dafür ist eine Überarbeitung und Aktualisierung des Verzeichnisses. Dabei geht es den Verantwortlichen darum, die Qualität der Produkte stärker zu bewerten. In Kraft getreten ist das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung bereits am 11. April 2017.

Strengere Regeln für E-Zigaretten und Drohnen

E-Zigaretten werden ab dem 20. Mai 2017 stärker reguliert. Die Liquideinheiten dürfen nur noch maximal zehn Milliliter umfassen. Die Dosierung von Nikotin wird auf maximal 20 Milligramm je Milliliter beschränkt.

Bei den Drohnen werden ebenfalls strengere Regeln eingeführt, denn die zunehmende Anzahl von Drohnen sorgt für ein höheres Risiko für Unfälle und/oder Kollisionen. Die neuen Regeln, die übrigens schon seit dem 07. April 2017 gelten, sollen die Sicherheit insgesamt verbessern, aber auch die Privatsphäre des Einzelnen besser schützen.

Weitere Neuregelungen ab Mai 2017

Ebenfalls werden bei Spielzeugen neue Regeln umgesetzt. So dürfen Spielzeuge auf Wasserbasis, wie etwa Fingerfarben, nur noch maximal fünf Milligramm Benzisothiazolinon pro Kilogramm enthalten. Der Stoff ist ein Konservierungsmittel, welches jedoch möglicherweise Allergien auslösen kann. Ebenfalls gelten neue Grenzwerte für das Lösungsmittel Formamid, welches als schädlich für die spätere Fortpflanzungsfähigkeit gilt. Die Regelungen greifen ab dem 24. Mai 2017.

Sportwetten sind oft Opfer von Betrug. Um Tätern mehr Paroli zu bieten, soll der Betrug bei Sportwetten künftig leichter strafrechtlich verfolgt werden. So können auch andere Manipulationen und Absprachen bei Sportwettbewerben künftig als Straftaten geahndet werden.

Quelle: awi

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