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Alleinerziehende oft schlechter gestellt als Hartz-IV-Empfänger

In Deutschland haben Alleinerziehende oft trotz Vollzeitjob am Ende des Monats weniger Geld als ein Hartz-IV-Empfänger – zumindest, wenn sie nur den Mindestlohn erhalten. Das hat jetzt die Bundesregierung auf Anfrage einer Abgeordneten der Linken bestätigt.

Demnach haben Alleinerziehende mit Mindestlohn trotz Vollzeitjob weniger Geld zur Verfügung als mit dem Regelsatz aus Hartz IV. Das zumindest berichtet die „Augsburger Allgemeine“ unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Nicht mal 1.400 Euro brutto pro Monat

Geht man vom Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde und einer Stelle mit 37,7 Wochenstunden aus, kommt man auf einen Bruttoverdienst von 1.338,62 Euro monatlich. Wenn dann noch ein Kind unter sechs Jahren mit im Haushalt lebt, können Betroffene nicht mehr als 336 Euro für die monatliche Miete ausgeben, wenn sie nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sein wollen, so die Bundesregierung. Allerdings sind solche Mieten in weiten Teilen Deutschlands kaum mehr denkbar, denn die Mieten steigen überall kontinuierlich an, wie Susanne Ferschl, Bundestagsabgeordnete der Linken, sagte.

Weiter heißt es, dass über 90 Prozent der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften Anspruch auf die Übernahme höherer Wohnkosten haben. So stehen alleinerziehenden Hartz-IV-Beziehern im bundesweiten Durchschnitt 538 Euro monatlich für Unterkunft und Heizung zu.

Wie die Bundesregierung weiter berechnet hat, müsste ein bedarfsdeckender Stundenlohn bei rund elf Euro liegen. Das ist ein bundesweiter Durchschnitt. Dennoch müsste der Stundenlohn auch in über der Hälfte der 401 Kreise und kreisfreien Städte Deutschlands bei über zehn Euro liegen, um die Lebenshaltungskosten abdecken zu können. In insgesamt 20 Städten, wo die Mieten besonders hoch ausfallen, wäre sogar ein Stundenlohn von mehr als zwölf Euro nötig.

Linke fordert Anhebung des Mindestlohns

Ferschl kritisierte aufgrund dieser Berechnungen gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“ die Höhe des Mindestlohns. Dieser sei zu niedrig und reiche in ganz Deutschland für Alleinerziehende nicht aus. „Er sichert nicht mal den Bedarf, der offiziell zugestanden wird“, wird Ferschl weiter zitiert.

Daher forderte die Linke-Politikerin, dass die Arbeitgeber „endlich einen angemessenen Preis für die von ihnen eingekaufte Ware Arbeit bezahlen“. Andernfalls sieht sie den „Mindestlohn als Armutsfalle“. Mindestens auf zwölf Euro müsse der Mindestlohn angehoben werden, so Ferschl weiter.

Der aktuell gültige Mindestlohn von 8,84 Euro wird zum 01.01.2019 auf 9,19 Euro und zum 01.01.2020 auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben. Dabei hatten zuletzt auch Arbeitsminister Hubertus Heil, Bundesfinanzminister Olaf Scholz und weitere SPD-Politiker eine Anhebung des Mindestlohns in Richtung zwölf Euro gefordert.

Quelle: AFP

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