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Häufigere Jobwechsel an der Tagesordnung

In Deutschland haben Arbeitnehmer immer häufiger kürzere Beschäftigungsverhältnisse. Das dürfte an Projektarbeiten ebenso wie an Befristungen und Entlassungen liegen. Im Durchschnitt kommt man nur noch auf eine Beschäftigungsdauer von vier Jahren und drei Monaten.

Das Bundesarbeitsministerium offenbarte die Auswertungen in der Antwort auf eine Anfrage der Links-Fraktion. Demnach hat die Dauer bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen erneut abgenommen. Stichtag war der 31.12.2017. So haben Arbeitnehmer im Durchschnitt nur 51,2 Monate, also etwa vier Jahre und drei Monate in ihrem Job verbracht.

Beschäftigungsdauer erneut gesunken

Ein Jahr zuvor lag der Durchschnitt noch bei 53,6 Monaten, 2005 sogar bei 58,3 Monaten. Knapp ein Drittel der existierenden Beschäftigungsverhältnisse (32 Prozent) bestand Ende letzten Jahres noch keine zwei Jahre. Allerdings standen dem gegenüber auch 28 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse, die bereits über zehn Jahre andauerten.

Trotzdem sieht Sabine Zimmermann, Arbeitsmarktexpertin von der Linken, einen Trend zu kürzeren Beschäftigungsdauern. Das teilte sie der Deutschen Presse-Agentur mit. Außerdem deuten die Zahlen darauf hin, dass der Boom am Arbeitsmarkt auch mit einer höheren Fluktuation in Verbindung steht.

Warum kommt es zu immer kürzeren Beschäftigungszeiten?

Als Gründe für die zunehmend kürzeren Beschäftigungszeiten sieht Zimmermann reine Projektstellen, zahlreiche Befristungen, Entlassungen und Eigenkündigungen aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen. Sie erklärt auch, dass sich die Regierung nicht damit herausreden könne, dass jüngere Menschen eben zu häufigeren Jobwechseln neigen. Insbesondere im jungen Alter findet man beim Einstieg in den Job kaum mehr eine unbefristete Stelle, so Zimmermann weiter.

Sie fordert daher einen Kurswechsel zu verlässlicheren Arbeitsplätzen, weg von Werkverträgen und Leiharbeit. Die Daten stammen von der Bundesarbeitsagentur für Arbeit und beziehen sich ausschließlich auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Auszubildende wurden nicht mit eingerechnet.

Quelle: dpa

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