Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Alarmstufe Notfallplan Gas ausgerufen

Heating Specialist with Gas Leak Detector in His Hand

Nach anhaltenden Lieferkürzungen der Gaslieferungen hat Robert Habeck nun die zweite Alarmstufe des Notfallplans Gas in Kraft gesetzt. Für Verbraucher bedeutet das zwar noch keine Einschränkungen bei den Gaslieferungen, allerdings müssen sie sich auf weitere Preissteigerungen vorbereiten.

Wie der Bundeswirtschaftsminister von den Grünen am Donnerstag bestätigte, greift ab sofort die zweite Alarmstufe des Notfallplans Gas. Hintergrund sind die anhaltend hohen Preise sowie die verringerten Lieferungen aus Russland. Dennoch ist die Versorgungssicherheit zum jetzigen Zeitpunkt noch gewährleistet.

Lage am Gasmarkt ist ernst

Wie Habeck erklärte, ist „die Lage ernst“. Mit der Drosselung der Gaslieferungen aus Russland habe das Land uns ökonomisch angegriffen. Russlands Präsident Putin hat das Ziel, Unsicherheit zu schüren, zu spalten und die Preise hochzutreiben. Aktuell sind wir in einer „Gaskrise“, so Habeck weiter. „Gast ist von nun an ein knappes Gut. Die Preise sind jetzt schon hoch, und wir müssen uns auf weitere Anstiege gefasst machen“, heißt es. Für viele Menschen sind die aktuellen Preiserhöhungen schon jetzt eine „extreme Belastung“.

Daher habe es nun oberste Priorität, die Gasspeicher in Deutschland wieder zu füllen. Aktuell suche man dafür nach alternativen Anbietern. Zudem werden die erneuerbaren Energien weiter ausgebaut. Gleichzeitig ruft Habeck alle Bürger und Unternehmen auf, mehr Gas einzusparen. Erste Schritte in diese Richtung gibt es bereits. So haben einige Schwimmbäder etwa die Wassertemperatur abgesenkt.

Was bedeutet die Alarmstufe im Notfallplan Gas?

Die Alarmstufe im Notfallplan Gas ist die zweite von drei Stufen. Ihr voran geht die Frühwarnstufe und die höchste Stufe ist die Notfallstufe. Bei der aktuellen Alarmstufe im Notfallplan Gas geht man von einer Störung der Gasversorgung bzw. einer ungewöhnlich hohen Nachfrage nach Gas aus. Diese führt zu erheblichen Verschlechterungen in der Gasversorgungslage. Allerdings ist der Markt noch in der Lage, die Störung zu bewältigen.

Gleichzeitig gibt es noch keine Möglichkeit für Unternehmen, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz zu erhöhen. Habeck gab als Grund dafür an, dass man den Markt zunächst noch weiter beobachten wolle. Für eine Preisanpassungsklausel müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Alarm- oder Notfallstufe im Notfallplan Gas müssen ausgerufen sein und die Bundesnetzagentur muss auf dieser Grundlage eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtimportmengen nach Deutschland“ festgestellt haben. Erst dann ist eine Erhöhung der Preise auf ein „angemessenes Niveau“ möglich.

Die aktuelle Alarmstufe wurde bereits vorsorglich mit Blick auf den Herbst und Winter ausgerufen und soll die Bürger noch einmal dafür sensibilisieren, dass sie sparsam mit Gas umgehen sollten.

Quelle: Reuters

About Author