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AfD geht gerichtlich gegen 2G-Regel in Sachsen vor

Dresden, Germany above the Elbe River

In Sachsen gilt mittlerweile in vielen Bereich die 2G-Regel. Die AfD sieht darin eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze.

Einer offiziellen Pressemeldung zufolge will die AfD-Fraktion in Sachsen gegen die 2G-Regel eine Klage beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof einlegen. Sie sehen darin einen Impfzwang und eine Ungleichbehandlung, die sich mit der Verfassung des Freistaats nicht vereinbaren lässt. Nach Meinung der AfD stellt die 2G-Regel eine Diskriminierung der nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger dar.

Wie präsentiert sich die Rechtslage in der Verfassung und im Grundgesetz?

Im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und dem Artikel 18 der Landesverfassung des Freistaats Sachsen finden sich dazu vollständig identische Formulierungen. Sie lauten wörtlich: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Damit schließen beide Rechtsnormen (rein logisch betrachtet) keine Benachteiligung von Menschen aus, von denen ein erhöhtes Risiko für die gesamte Gesellschaft ausgeht. Genau das ist bei ungeimpften Menschen aber der Fall, wie ein Blick auf die offiziellen Daten der Corona-Entwicklung und insbesondere die Lage in den Krankenhäusern beweist. In Sachsen lag am 13. November 2021 die 7-Tages-Inzidenz unter den Ungeimpften bei 1388,5, während zeitgleich die Inzidenz der vollständig geimpften Menschen von der Landesregierung mit 72,8 angegeben wurde. Fragen Sie sich bitte selbst, ob diese gravierende Differenz eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften rechtfertigt.

Landesregierung Sachsen muss handeln: Das belegen die aktuellen Zahlen

Die Inzidenz ist nicht das alleinige Kriterium zur Beurteilung der aktuellen Lage und der daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen. Aber sowohl die Inzidenz als auch die Belegung der Normalstationen und Intensivstationen entwickelten sich in den letzten Tagen katastrophal. In den Normalstationen im Krankenhauscluster Chemnitz ist die Stufe „Rot“ bereits erreicht. Das Krankenhauscluster Chemnitz steht knapp davor. Die Auslastung der für COVID-19-Patienten auf Normalstationen bereitgehaltenen Betten liegt sachsenweit bereits bei 83,3 Prozent und bei COVID-19-spezifischen IST-Betten sogar bei 89,5 Prozent. Wie sich die Situation in den nächsten Tagen entwickeln wird, belegt ein Bick auf die 7-Tages-Inzidenz. Negativer Spitzenreiter ist der Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge mit einer Inzidenz von 1.153,6 am 14. November 2021. Ähnlich Brisant ist die Lage im Landkreis Meißen, für den das RKI zeitgleich eine Inzidenz von 1124,9 meldet.

Quelle: RKI, Landesverfassung Sachsen, Grundgesetz Deutschland, Landesregierung Sachsen, ARD

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