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Ade Zwei-Jahres-Verträge bei Mobilfunk und Co.

Plenarsaal Bundestag

In seiner gestrigen Marathon-Sitzung hat der Bundestag eine ganze Menge neuer Gesetze beschlossen. Eines davon befasst sich mit langen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Demnach sollen Verträge für Mobilfunk und Fitnessstudios im Regelfall nur ein Jahr laufen dürfen.

Mit der gesetzlichen Beschränkung der Vertragslaufzeiten für Handytarife, Fitnessstudios oder Streamingdienste will der Gesetzgeber es dem Verbraucher erleichtern, den Anbieter zu wechseln. Auch die Kündigung bestehender Verträge soll Verbrauchern mit dem neuen Gesetz erleichtert werden.

Handyverträge künftig nur noch mit einem Jahr Laufzeit

Justizministerin Christine Lambrecht von der SPD erklärte dazu, dass „lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen…die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher“ beschränken. Gleichzeitig „hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten“.

In Zukunft dürfen derartige Verträge nur noch für ein Jahr abgeschlossen werden. Längere Laufzeiten bis zu zwei Jahren sind dann nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig ein Angebot für einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt. Dieser darf preislich maximal 25 Prozent teurer ausfallen.

Will ein Unternehmen einen bestehenden Vertrag automatisch um mehr als drei Monate verlängern, muss es zudem von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeiten hinweisen. Ebenfalls sieht das Gesetz vor, die Kündigungsfrist generell von drei auf einen Monat herunterzusetzen. Zudem schreibt es einen „Kündigungsbutton“ im Internet vor, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können, wie sie geschlossen wurden.

Höhere Strafen bei unerwünschter Telefonwerbung

Darüber hinaus hat sich der Gesetzgeber einem absoluten Aufregerthema gewidmet: Unerwünschter Telefonwerbung. Schon bisher durfte diese eigentlich nur nach vorheriger Einwilligung des Verbrauchers erfolgen. Künftig sieht der Gesetzgeber vor, dass Unternehmen eine solche Einwilligung sorgfältig dokumentieren müssen und auf Nachfrage vorlegen können. Wenn diese Dokumentationspflicht nicht eingehalten werde, drohen Unternehmen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Quelle: dpa

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