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15. September: Internationaler Tag der Demokratie

Am 15. September wird der Internationale Tag der Demokratie begangen. An diesem Tag sollen wir alle froh und dankbar sein, in einer Demokratie zu leben. Doch was genau versteht man darunter? Abgeleitet wird der Begriff aus dem Griechischen. Übersetzt bedeutet er so viel, wie „Herrschaft des Volkes“. Damit ist eine Staatsform gemeint, die auch in Deutschland noch nicht allzu lange existent ist.

Demokratie in Deutschland erst seit 1949

In Deutschland existiert die Staatsform der Demokratie erst seit 1949. Zuvor war sie von 1918 bis 1933 in Deutschland zu finden, als jedoch Hitlers Regime begann, war es mit der Herrschaft des Volkes vorbei. Die Demokratie wird dadurch gekennzeichnet, dass alle Menschen im Land die gleichen Rechte und Pflichten haben. Es gibt keinen Kaiser, keinen König und keinen General, der die Herrschaft über das Volk übernimmt.

Stattdessen dürfen die Menschen frei ihre Meinung äußern, sie dürfen sich versammeln und sich selbsttätig informieren. Dies sind die Grundsätze der Demokratie, wie wir sie heute kennen. In einer Demokratie entscheidet das Volk über die Vertreter, die die wichtigen Entscheidungen treffen, sprich über die Parteien, die an die Macht kommen. In ihren Parteiprogrammen stellen sie ihre Vorstellungen vom weiteren Leben im Land vor und werden daraufhin von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt.

Allerdings muss die Regierung ihre Arbeit auch entsprechend zufriedenstellend erledigen, denn sie wird stets nur über einen bestimmten Zeitraum gewählt. Macht sie die Arbeit schlecht, wird das Volk die Regierung wieder abwählen. In Deutschland zeigt sich, dass sich die Bürger uneins sind, wie das Land regiert werden soll, denn eine absolute Mehrheit einer Partei ist schon seit vielen Jahren bei den Wahlen nicht mehr zu erreichen, so dass Koalitionen gebildet und Kompromisse für die Entscheidungen gefunden werden müssen.

Ebenfalls zeichnet sich eine Demokratie dadurch aus, dass alle Entscheidungen des Staats nach den  Regeln der Verfassung und der gültigen Gesetze erfolgen. Diese Regelungen sind im deutschen Grundgesetz fest verankert. Interessant bei dieser Thematik ist auch, dass die „Deutsche Demokratische Republik“ (DDR) keine Demokratie anbot, obwohl sie diese in ihrem Namen trug. Denn eine freie und geheime Wahl beispielsweise, war nicht möglich. Ebenso war die freie Meinungsäußerung nur unter Repressalien möglich.

Quelle: Hanisauland

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