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01. November 2016 – was ändert sich ab heute?

Mit einem neuen Monat starten auch immer neue Gesetze und Regelungen. Was es ab heute alles zu beachten gilt, haben wir im Folgenden kurz zusammengefasst. So gibt es ab dem 01. November 2016 ein zentrales Transplantationsregister. In diesem sollen alle Daten zur Organspende gebündelt und verknüpft werden.

Was kann das zentrale Transplantationsregister?

Im zentralen Transplantationsregister sollen alle Daten rund um die Organspende gebündelt und miteinander verknüpft werden. Zudem soll es für mehr Transparenz und Patientensicherheit sorgen. Dabei setzt der Gesetzgeber sich sehr stark für den Datenschutz ein. Deshalb dürfen Daten von lebenden Organspendern und –empfängern erst dann übermittelt werden, wenn sie ihre ausdrückliche Einwilligung dazu geben.

Das Register soll von der Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband eingerichtet werden. Die Versicherten von gesetzlichen und privaten Kassen müssen zudem von ihren Versicherungen mindestens alle zwei Jahre über die Organspende und den Organspendeausweis informieren. Dies gilt für alle Versicherten ab dem 16. Lebensjahr.

Ab heute: Verstärktes Vorgehen gegen Menschenhandel

Ebenfalls will die Bundesregierung ab heute verstärkt gegen den Menschenhandel vorgehen. Auch die organisierte Kriminalität steht auf dem Plan der Regierung. So soll der strafrechtliche Schutz für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessert werden. Dieser wird ausgeweitet auf Personen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage befinden. Auch Menschen, die sich alleine in einem fremden Land aufhalten und deshalb hilflos sind, sollen besser geschützt werden.

Kunden der sexuellen Dienstleistungen können sich ab heute unter Umständen strafbar machen. Das gilt etwa, wenn man die Zwangslage eines Opfers ausnutzt, um Sex zu erhalten. Ausnahmen gelten, wenn dieser „Freier“ die Zwangsprostitution oder den Menschenhandel freiwillig bei der jeweiligen Behörde anzeigt. In diesem Fall kann er straffrei bleiben.

Verbesserter Umweltschutz

Außerdem will die Regierung ab sofort die Infrastruktur in ländlichen Räumen verbessern und deren Ausbau im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik fördern. Gleichzeitig werden die Fördermöglichkeiten in den Bereichen Klima- und Naturschutz, speziell im Vertragsnaturschutz und der Landschaftspflege erweitert.

Quelle: awi

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