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Mindestlohn steigt ab 2017

Ab dem 01.01.2017 soll der gesetzliche Mindestlohn von bisher 8,50 Euro pro Stunde auf künftig 8,84 Euro pro Stunde erhöht werden. Damit würde der Mindestlohn für Arbeitnehmer, die einen Vollzeitjob mit 40-Stunden-Woche ausüben von 1.477 auf 1.536 Euro ansteigen. Bereits am Mittwoch hat das Bundeskabinett die zugrunde liegende Rechtsverordnung beschlossen. Damit wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission, bestehend aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, aus dem Juni 2016 umgesetzt.

Wie wird sich der gesteigerte Mindestlohn auswirken?

Die Steigerung von 34 Cent pro Stunde entspricht einem Anstieg von vier Prozent und damit dem Durchschnitt des Anstieges für Tariflöhne von Januar 2015 bis Juni 2016. Damit ist der Anstieg des Mindestlohns höher als der Durchschnitt 2016. Auf der anderen Seite hat man bereits angedacht, den Mindestlohn dann bis Ende 2018 gelten zu lassen, weil vorher keine weitere Anhebung möglich sei.

Aufgrund der aktuell beschlossenen Erhöhung des Mindestlohns rechnet man mit einer Lohnkostensteigerung von einer Milliarde Euro pro Jahr für die Unternehmen. Mit der Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro im Januar 2015 hatte man die Gesamtbelastung auf zehn Milliarden Euro jährlich geschätzt. In der aktuell beschlossenen Verordnung heißt es, man gehe nicht davon aus, dass die Erhöhung des Mindestlohns „spürbare, negative Beschäftigungseffekte haben werde“.

Untersuchung geht von negativen Auswirkungen auf Arbeitsmarkt aus

Anders sieht das eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dort zeigt sich, dass die Arbeitslosigkeit unter Geringverdienern seit Januar 2015 angestiegen ist. Im vergangenen Jahr soll sich demnach die Arbeitslosenquote von Menschen ohne Berufsabschluss von 19,9 auf 20,3 Prozent erhöht haben. Damit wurde der höchste Stand seit 2010 erreicht.

Anders sieht es bei der durchschnittlichen Arbeitslosenquote aus, die für alle Qualifikationsstufen berechnet wird. Sie sank von 6,8 auf 6,6 Prozent. Allerdings ist unklar, inwieweit der Mindestlohn für diese Entwicklung verantwortlich ist.

So heißt es laut Statistischem Bundesamt, dass die Bruttolöhne im Durchschnitt um 2,7 Prozent im letzten Jahr angestiegen sind. Bei den gering qualifizierten Arbeitnehmern sollen sie sogar um 4,1 Prozent angestiegen sein. Allerdings ist die Arbeitslosenquote für Geringverdiener in den alten Bundesländern angestiegen, während sie in den neuen Ländern sank. Dabei traf die Einführung des Mindestlohns die Unternehmen in den neuen Bundesländern stärker.

Quelle: AFP

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