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01. August 2016: Was sich ab heute für Sie ändert

Mit einem neuen Monat treten auch immer einige Neuregelungen in Kraft. Wir haben die wichtigsten Neuerungen, die der 01. August 2016 mit sich bringt, im Folgenden kurz zusammengefasst. Im Bereich Hartz IV soll es Entlastungen für Hartz-IV-Bezieher, aber auch die Behörden geben, indem die Bezüge von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gleich für zwölf, statt wie bisher nur für sechs Monate bewilligt werden. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu senken. Azubis können künftig ebenfalls mit Hartz IV aufstocken, sofern sie schon Förderungen erhalten. Ein-Euro-Jobs für Langzeitarbeitslose können ab sofort für drei Jahre ausgeübt werden und Arbeitslose, die einen neuen Job gefunden haben, können ab sofort für bis zu sechs Monate weiterhin Leistungen vom Amt beziehen, um die Eingliederung zu verbessern.

Studenten profitieren von BAföG-Neuerungen ab 01. August 2016

Ebenfalls sollen Studenten künftig ein besseres Auskommen mit ihrem Einkommen haben. Dafür hat die Bundesregierung bereits vor zwei Jahren eine Anhebung der BAföG-Fördersätze beschlossen. Im Schnitt dürfen sich Studenten über bis zu sieben Prozent mehr Geld freuen. Bis zu 9,7 Prozent mehr gibt es für Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Maximal können Studenten statt bisher 670 Euro künftig 735 Euro erhalten. Auch der Freibetrag für das Elterneinkommen steigt, so dass künftig bis zu 110.000 Studenten zusätzlich vom BAföG profitieren könnten.

Ebenfalls werden die Leistungen nicht mehr eingestellt, sobald die letzte Prüfungsleistung erfolgt ist, sondern erst dann, wenn das Abschlussergebnis bekanntgegeben wurde. Damit will man vermeiden, dass es zu Förderlücken kommt, wenn die Studenten nach dem Bachelor zusätzlich ein Master-Studium anvisieren. Darüber hinaus lassen sich Anträge auf BAföG nun online stellen.

Das Meister-BAföG wird umbenannt in das Aufstiegs-BAföG. Für angehende Fachkräfte und Handwerksmeister will man mehr Geld zur Verfügung stellen. Ziel ist es, die Anreize zur beruflichen Weiterbildung auszubauen. Zuletzt sank die Zahl derjenigen, die das Meister-BAföG in Anspruch nahmen um 5,7 Prozent auf 162.000 und diesem Trend will man entgegen wirken. Das Meister-BAföG sieht unter anderem Förderungen für die Lebenshaltungskosten, die Lehrgangskosten und die Kosten der Kinderbetreuung vor. Außerdem gibt es einen Erfolgsbonus. Alle Zahlungen sollen steigen.

Für Alleinstehende erhöht man daher die Unterhaltskosten von 697 auf 768 Euro monatlich, für Alleinerziehende von 907 auf 1.003 Euro, für Verheiratete mit einem Kind von 1.122 auf 1.238 Euro und für Verheiratete mit zwei Kindern von 1.332 auf 1.473 Euro.

Ab heute keine Routerpflicht mehr

Ab sofort dürfen Kunden selbst entscheiden, mit welchem Router sie durchs Netz surfen. Bisher war das oftmals nur mit dem vom Anbieter zur Verfügung gestellten Router möglich. Seit heute sind die Anbieter verpflichtet, alle relevanten Zugangsdaten für den Internetzugang kostenfrei herauszugeben, so dass die Kunden auch mit anderen Routern im Netz surfen können.  Allerdings gilt die Neuregelung nur bei Neukunden sowie solchen, deren Vertrag sich verlängert. Nur wenige Anbieter geben die Daten kostenfrei auch an Bestandskunden heraus oder fordern diese zu einem Wechsel in einen anderen Vertrag auf.

Neue Heiztechnik wird besser gefördert

Außerdem wird ab heute der Einbau neuerer und effizienterer Heiztechnik besser gefördert. Dafür hat das Bundeswirtschaftsministerium ein neues Programm aufgelegt. Wer ab heute effiziente Pumpen einbaut oder die Heizungsanlage optimiert, kann die Kosten dafür bis zu 30 Prozent erstattet bekommen.

Die Förderung lässt sich einfach und schnell beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die vorab erhaltene Registrierungsnummer wird nach Abschluss der Arbeiten auf einem Formular wiederverwendet, das direkt auf dem Onlineportal ausgefüllt werden kann.

Elektrobranche muss ab heute höheren Mindestlohn zahlen

Für alle Beschäftigten in der Elektrobranche gilt ab heute zudem ein höherer Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze in dieser Branche steigt in den neuen Ländern von 9,35 auf 9,85 Euro, in den alten Ländern von 10,10 auf 10,35 Euro. Ab Januar 2018 sollen dann alle Arbeitnehmer der Branche einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 10,95 Euro erhalten. Betroffen sind derzeit immerhin 41.500 Menschen, die im Elektrohandwerk beschäftigt sind.

Quelle: dpa

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