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Rückschau Jahreswechsel: Böllerverbot ist zeitnah bundesweit notwendig

Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich schon seit einiger Zeit für ein Böllerverbot in den Städten ein. Der Jahreswechsel 2019/2020 zeigte noch einmal die Notwendigkeit.

Das Böllerverbot für Silvester macht vor allem dann Sinn, wenn ideales Wetter für ein Feuerwerk herrscht. Dazu gehören Windstille und Trockenheit. Genau das war zum Jahreswechsel 2019/2020 der Fall. Die Konsequenz war eine flächendeckende Überschreitung de für Feinstaubbelastungen geltenden Grenzwerte.

Böllerverbot ist eine gute Sache fürs Klima und die Gesundheit

Beim letzten Jahreswechsel wurden die zulässigen Feinstaubwerte bundesweit an der Hälfte aller Messstationen überschritten. Das ist insofern erschreckend, als es beim Jahreswechsel 2018/2019 lediglich an rund 15 Prozent aller Messstationen Überschreitungen gab. Auch die an vielen Stellen genannten Vergleichswerte zeigen den dringenden Handlungsbedarf. Durch die Böller zu Silvester gelangt binnen weniger Minuten die gleiche Menge Feinstaub in die Luft, die vom gesamten Straßenverkehr in Deutschland innerhalb von zwei Monaten produziert wird. In mehreren Städten hatte es die Deutsche Umwelthilfe bereits geschafft, noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel 2019/2020 ein Böllerverbot zu initiieren. Allerdings haben diese Städte aktuell rechtlich einen schweren Stand. Ein Böllerverbot muss derzeit noch mit einer konkret benannten Gefahr begründet werden. Verweise auf die Gesundheitsrisiken und die negativen Auswirkungen von Feinstaub auf das Klima reichen dafür nicht aus.

Bundesregierung lässt sich Zeit mit einem generellen Böllerverbot

In einem offiziellen Statement kündigte das zuständige Bundesinnenministerium an, einen Plan zur Änderung des Sprengstoffrechts „zu Beginn der nächsten Legislaturperiode“ vorzulegen. Das wäre nach den Bundestagswahlen im Herbst 2021. Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun Unterstützung beim Bundesumweltministerium ein. Dort gäbe es die Möglichkeit, ein bundesweites Böllerverbot ins Immissionsschutzgesetz zu integrieren. Doch das Bundesumweltministerium sieht sich nicht in der Pflicht und lehnt alle Bitten unter Verweis auf eine fehlende Zuständigkeit ab. Deshalb will sich die Deutsche Umwelthilfe auch im Jahr 2020 mit Petitionen und direkte Aufforderungen an den Handel und die Stadtverwaltungen Gehör verschaffen. Solche Aufforderungen wurden im Jahr 2019 bereits an 98 Stadtverwaltungen verschickt. Der Erfolg war mäßig, denn nur wenige Städte führen ein Böllerverbot ein. Dabei gäbe es gangbare Alternativen, um nicht auf ein Lichtspektakel am Himmel zu verzichten. Die Deutsche Umwelthilfe verweist beispielsweise auf Lasershows.

Quelle: Umweltbundesamt, Deutsche Umwelthilfe

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