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Altersarmut: Immer mehr Menschen könnten betroffen sein

Von der Altersarmut könnte bereits in 20 Jahren jeder fünfte Rentner betroffen sein. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor. Die Forscher kritisieren auch die Pläne der GroKo, um das Problem zu lösen, denn darin gibt es erhebliche Mängel.

Bis zum Jahr 2039 könnte der Studie zufolge der Anteil der von Armut bedrohten Rentner von derzeit 16,8 auf dann 21,6 Prozent wachsen. Das haben Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung ergeben, die am Donnerstag veröffentlicht wurden. Vor allem gering Qualifizierte, Alleinstehende und Menschen, die in ihrem Leben länger arbeitslos waren, seien betroffen.

Deutlicher Anstieg der Altersarmut prognostiziert

Christof Schiller, der die Studie leitete, geht davon aus, dass man auch „bei einer positiven Arbeitsmarktentwicklung mit einem deutlichen Anstieg der Altersarmut in den kommenden 20 Jahren rechnen“ müsse. Er fordert, dass Betroffene besser in Arbeit und Rentenreformen auf den Weg gebracht werden müssten.

Die Forscher gehen in ihren Berechnungen übrigens davon aus, dass sich der Arbeitsmarkt weiter positiv entwickelt. In die Gruppe der von Armut bedrohten Menschen fallen all jene, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Das heißt, das monatliche Nettoeinkommen liegt unter 905 Euro.

Ebenfalls haben die Studienautoren vorhergesagt, wie hoch der Anteil von Beziehern der Grundsicherung künftig ausfallen wird. Dabei gehen sie davon aus, dass alle, die berechtigt sind, die Leistungen auch in Anspruch nehmen, obwohl zwei Drittel von ihnen genau das nicht tun. Bis 2039 könnte den Berechnungen zufolge der Anteil der Rentner, die auf staatliche Hilfe zur Existenzsicherung angewiesen sind, von derzeit neun auf dann knapp zwölf Prozent steigen. Vor allem ostdeutsche Rentner seien dabei stark von der Altersarmut bedroht. Aktuell liegt die Grundsicherungsquote hier noch bei 6,5 Prozent, bis 2039 könnte sie auf zwölf Prozent steigen und sich damit nahezu verdoppeln.

Drohende Altersarmut nichts Neues

Allerdings hatten auch frühere Studien schon ergeben, dass künftig immer mehr Menschen die Altersarmut droht. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, immer mehr Teilzeitarbeit, befristete Verträge und Unterbrechungen durch Elternzeit und Co. führten dazu, hieß es in den Begründungen. Ebenfalls gerät das Rentensystem als solches immer stärker unter Druck. 2018 kamen auf 100 Personen im Erwerbsalter 31 Rentner. 2038 könnte diese Zahl nach dem Renteneintritt der Babyboomer auf 47 ansteigen.

Kritik an der Grundrente

Die geplante Grundrente, die laut Arbeitsminister Hubertus Heil auch ohne Prüfung der Bedürftigkeit ausgezahlt werden soll, ist dagegen den Studienautoren zufolge „nicht hinreichend zielgenau“. Man könne damit zwar das Armutsrisiko auf 18,4 Prozent bis 2039 begrenzen, allerdings leben viele Bezieher des Rentenaufschlags in Haushalten, deren Einkünfte über dem Existenzminimum liegen. Die Studienautoren gehen davon aus, dass 85 Prozent der Rentner, die eine Grundrente beziehen könnten, keinen Anspruch auf eine Grundsicherung im Alter hätten.

Ähnlich sieht das auch die Union, die die Grundrente ablehnt. Sie besteht auf die Bedürftigkeitsprüfung, die auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Dann würden allerdings auch deutlich weniger Menschen von einer solchen Grundrente profitieren. Der Anteil der von Altersarmut bedrohten Menschen würde den Studienautoren dann nur um 0,7 Prozent gesenkt werden können.

Stattdessen schlägt Schiller vor, das Heil-Konzept zu übernehmen, allerdings um eine Einkommensprüfung zu ergänzen. Ebenso sollten mehr Menschen von der Grundrente profitieren, die längere Zeiten ohne Rentenversicherung haben. Aktuell sollen Grundrenten-Bezieher mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen.

Die Forscher geben auch einen Anhaltspunkt mit auf den Weg, wie die Altersarmut deutlich eingedämmt werden könnte: Dafür müsste die Grundsicherung deutlich ausgeweitet werden und die Bezieher müssten einen Teil der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei behalten dürfen.

Quelle: dpa

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