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Neuregelung des Länder-Finanz-Ausgleichs auf den Weg gebracht

Derzeit müssen reiche Bundesländer die ärmeren Bundesländer noch über den sogenannten Länder-Finanz-Ausgleich unterstützen. Vor allem Bayern und Baden-Württemberg waren diese Ausgleichzahlungen ein Dorn im Auge, sodass mehrere Verfassungsklagen gegen die aktuellen Vorgehensweisen beim Länder-Finanz-Ausgleich gestartet wurden. Zudem werden derzeit die östlichen Bundesländer noch mit Geldern aus dem Solidarpakt II gefördert. Auch dagegen hatten einige westliche Bundesländer gewettert, die finanziell nicht so gut dastehen wie Baden-Württemberg und Bayern. Die speziell an den Osten der Bundesrepublik gerichteten Zahlungen aus dem Solidarpakt II werden nun im Jahr 2019 eingestellt. Danach können sich alle armen Bundesländer um die Zuschüsse für die Strukturförderung bewerben, die als Ergänzungszuweisungen bezeichnet werden.

Was wird sich beim Länder-Finanz-Ausgleich ändern?

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble setzt zur Lösung des Problems vor allem bei einer Umverteilung der Einnahmen aus der Umsatzsteuer an. Allein daraus sollen künftig mehr als vier Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen der einzelnen Bundesländer fließen. Die Gesamtsumme, die vom Bund künftig an die Länder abgegeben wird, liegt bei 9,5 Milliarden Euro. Die Unterschiede sollen künftig bereits bei der Abführung der Umsatzsteuer von den Ländern an den Bund berücksichtigt werden. Allerdings machen diese Pläne auch Änderungen an den Bestimmungen des Grundgesetzes notwendig, denn sie sind mit zusätzlichen Rechten des Bunds gegenüber den Ländern verbunden.

Aktuelle Pläne bringen Vorteile für die Bürger

Bisher mussten sich die Bürger der einzelnen Länder sehr genau erkundigen, welche Formulare sie für einzelne Behördenangelegenheiten verwenden müssen. Nach den derzeitigen Plänen soll nach dem Vorbild von Estland Licht in den Dschungel gebracht werden. Eigens dafür will der Bund ein neues Bürgerportal einrichten, mit dem die Inanspruchnahme von Behördenleistungen bundesweit vereinheitlicht werden soll.

Der zweite Vorteil für die Bürger ergibt sich aus der zukünftig alleinigen Verantwortung des Bunds für den Bau und die Instandhaltung von Autobahnen. Dadurch könnten die Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern schon bald der Vergangenheit angehören. Allerdings will der Bundesfinanzminister dafür eine privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft gründen. Das würde bedeuten, dass Teile der deutschen Autobahnen in Zukunft privatisiert werden könnten.

Quelle: Reuters

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