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Warum man Elektroautos zu Krachmachern umfunktioniert

Elektroautos müssen ab September 2019 zu Krachmachern werden. In den USA ist vorgeschrieben, dass alle E-Autos, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden, einen Warnton abgeben müssen, wenn sie langsamer als 30 km/h fahren. Damit will man die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer vermindern. Sind die Elektroautos zu leise, kann das Hörvermögen nicht mehr optimal einschätzen, ob ein Fahrzeug kommt oder nicht. Die Zahl der Unfälle mit E-Autos steigt entsprechend an.

Tausende Unfälle sollen verhindert werden

Die National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA), die die Vorschrift erlassen hat, will vor allem blinden und sehbehinderten Menschen damit helfen, ist sich aber auch sicher, dass das zusätzliche Geräusch genauso Personen helfen kann, die keine Einschränkungen haben. Jährlich könnten nach Schätzungen der NHTSA bis zu 2.400 Fußgänger weniger im Straßenverkehr verletzt werden, wenn Elektroautos entsprechende Geräusche von sich geben. Aktuell geht man davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall eines sehr leisen Hybridautos mit einem Fußgänger 18 Prozent höher liegt als beim klassischen Verbrennungsmotor. Auch bei Radfahrern ergibt sich ein solches Bild, wobei diese sich offensichtlich noch stärker auf ihr Gehör verlassen. Hier fällt die Wahrscheinlichkeit für Unfälle mit E-Autos sogar um 51 Prozent höher aus.

Die neue künstliche Geräuschkulisse ist dabei klar definiert. Unter anderem müssen verschiedene Bandbreiten von Tonhöhen abgedeckt werden, fährt das Fahrzeug schneller, muss der Ton lauter werden. Damit sollen Radfahrer und Fußgänger erkennen können, ob die Fahrzeuge sich ihnen mit hoher oder geringer Geschwindigkeit nähern. Ebenfalls wird gefordert, dass das künstliche Geräusch selbst im Stand erklingt, wenn der Motor eingeschaltet wird.

Trotzdem sind die Vorgaben aus den USA auf Geschwindigkeiten bis zu 30 km/h und beim Rückwärtsfahren beschränkt. Bei höheren Geschwindigkeiten geht die NHTSA davon aus, dass Reifen und Fahrtwind genügend natürliche Geräusche produzieren, um Fußgänger und Radfahrer zu warnen. Die Vorschriften sollen ab 01. September 2019 greifen. Vorher gilt eine Übergangsphase. Ab dem 01. September 2018 soll jedes zweite neu zugelassene E-Auto mit den künstlichen Geräuschen ausgestattet werden.

Was sieht die EU für die Geräusche von E-Autos vor?

Die NHTSA geht von Mehrkosten von rund 39 Millionen US-Dollar für die Autobauer durch die zusätzliche Soundanlage aus. Allerdings könnte man gut 250 bis 320 Millionen US-Dollar durch die vermiedenen Unfälle einsparen. Die EU sieht ebenfalls eine Regelung zur Geräuschentwicklung von E-Autos vor. Hier wird ein akustisches Fahrzeugwarnsystem namens AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) verlangt. Die Einführung soll bis Juli 2019 durchgesetzt werden.

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neu zugelassenen E-Autos mit AVAS ausgestattet sein. Bereits ab 2021 sollen auch Fahrzeuge, die bereits vor dem Stichtag zugelassen waren, aber neu verkauft werden, mit dem Warnsystem versehen sein. In der EU will man ein künstliches Geräusch aber nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorschreiben. Zudem plant man den Einbau eines Knopfes, mit dem der Fahrer das Geräusch vorübergehend ausschalten kann. Die künstlichen Geräusche sollen möglichst identisch mit denen eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor ausfallen.

Vorgeschrieben ist zudem die Lautstärke der künstlichen Geräusche. Die Mindestlautstärke bei einer Geschwindigkeit von zehn km/h soll bei 50 Dezibel liegen, bei 20 km/h bereits bei mindestens 56 Dezibel. Zum Vergleich: Die Geräuschentwicklung von leichtem Regen liegt ebenfalls bei 50 Dezibel, die Geräusche des Gebirgsflusses bereits bei 60 Dezibel. Im Rückwärtsgang verlangt man eine Mindestlautstärke von 47 Dezibel. Trotz dieser Vorgaben wäre das E-Auto damit noch leiser als der klassische Verbrennungmotor.

Quelle: ap

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