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VG Wort bekommt Nachzahlung durch BGH-Urteil

ParagrafenzeichenUnter den Aktenzeichen I ZR 28/11, I ZR 29/11, I ZR 30/11 sowie I ZR 162/10 fällte der BGH am 2. Juli 2014 ein Sammelurteil, das für alle Inhaber von Urheberrechten höchst interessant ist. Vorangegangen waren den Klagen Urteil vom OLG Stuttgart, OLG München und dem OLG Düsseldorf. In allen vier Fällen erhob die VG Wort die Klage gegen den Druckerhersteller Kyocera. Das Urteil ist deshalb wegweisend, weil es sich auf alle Hersteller von Druckern, Scannern und Kopierern anwenden lässt.

Worum ging in dem Rechtsstreit konkret?

Wenn Drucker, Scanner und Kopierer verkauft werden, dann sind im Preis üblicherweise Gebühren für die so genannte Urheberrechtsabgabe enthalten. Sie muss in Deutschland an die VG Wort abgeführt werden und wird von dort aus nach vorgegebenen Kriterien an die Inhaber von Urheberrechten verteilt. Bisher wurde davon ausgegangen, dass der PC selbst nicht zu den Vervielfältigungsgeräten gehört, auf die der Paragraf 54 des deutschen Urheberrechtsgesetzes angewendet werden muss. Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof mit seinem aktuellen Urteil dahingehend revidiert, dass der PC bei Musik, Videos und Filmen zu den Vervielfältigungsgeräten gezählt werden muss. Er ist dazu geeignet, die urheberrechtlich geschützten Daten von einem Medium auf ein anderes zu übertragen. Datei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Festplatte oder den Rohling einer CD, DVD oder Blu-ray handelt.

Welche Folgen hat das aktuelle BGH-Urteil?

Der Bundesgerichtshof vertritt die Meinung, dass auch eine Kette aus PC und Drucker als zur Vervielfältigung geeignete Einheit zu betrachten ist. Die rein digitale Speicherung fällt nicht unter den Paragrafen 54 des Urheberrechts. Für die Hersteller bedeutet das Urteil eine satte Nachzahlung an die VG Wort, die einen Umfang von mehreren Millionen hat. Mit der Klage gegen Kyocera hat sich die VG Wort inzwischen gegen den vierten Hersteller erfolgreich durchgesetzt. Es geht um Zahlungen von Ansprüchen aus den Jahren 2001 bis 2007. Im Jahr 2008 wurde die gesetzliche Basis geschaffen, nach der bei in Deutschland verkauften Druckern, Scannern, Multifunktionsgeräten und Computern automatisch eine Gebühr für die Urheberrechtsabgabe erhoben wird.

Wer ist die VG Wort?

Die VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft, die im Jahr 1958 gegründet worden ist. Einst handelte es sich um einen gemeinnützigen Verein. Inzwischen besitzt die VG Wort eine staatlich verliehene Rechtsfähigkeit. Die Hauptaufgabe der VG Wort, ist die Verwaltung der Tantiemen, die den Urhebern aus den Zweitverwertungsrechten zustehen. Um welche enormen Summen es hier geht, zeigt ein Blick auf das Jahr 2010. In diesem Jahr konnte die VG Wort insgesamt mehr als 131 Millionen Euro an die Bezugsberechtigten verteilen. Die knappe Hälfte dieser Summe brachten die Vergütungen für die Nutzung von Kopiegeräten ein. Die größten Steigerungsraten weisen derzeit audiovisuelle Medien auf.

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