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Grüne kritisieren die Behandlung psychisch kranker Menschen

Am 23. September 2016 wurde im Bundestag über einen Antrag diskutiert, der von einigen Abgeordneten der Grünen eingebracht wurde. Er zielt darauf ab, die aktuellen Regelungen zur Vergütung der Ärzte für die Behandlung von psychiatrischen und psychosomatischen Erkrankungen (kurz PsychVVG) zu novellieren. Der Hauptkritikpunkt des Antrags der Grünen ist die Tatsache, dass die aktuellen Vergütungsregelungen eine wirklich individuelle Betreuung der Patienten nicht zulassen, weil die Entgelte pauschaliert gezahlt und noch dazu durch die Budgetierung begrenzt werden. Zu den Unterstützern dieses Antrags zählen auch Claudia Roth und Renate Künast.

Welche Mängel des PsychVVG und PEPP zeigen die Grünen auf?

Gleich zu Beginn wird in dem Antrag festgestellt, dass sich die Schwachstellen der aktuellen Vergütungssysteme vor allem in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie bei der Behandlung schwieriger Fälle zeigen. Hier führen die Antragsteller in der Hauptsache Mängel bei der Berücksichtigung altersspezifischer Besonderheiten der psychischen Erkrankungen an. Sie zeigen sich auch anhand der Tatsache, dass die Anzahl der Fälle von frühzeitiger Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen ständig weiter steigt. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass immer mehr Jugendliche zu Notfällen werden, die zur Krisenintervention stationär eingewiesen werden müssen. Bemängelt werden außerdem die derzeit langen Wartezeiten auf Termine für ambulante Psychotherapien.

Welche Forderungen werden in dem Antrag gestellt?

Die Hauptforderung lautet, dass sich die Vergütungen künftig direkt am konkreten Behandlungsbedarf des einzelnen Patienten orientieren müssen. Dabei fordern die Unterzeichner Versorgungsnetze, bei denen ein Zwang für die Patienten vermieden wird. Sie fordern komplementäre Systeme, bei denen alle Arten der möglichen Therapien individuell miteinander kombiniert werden können. Das heißt, die derzeit bestehende und sehr strikte Trennung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung müsste abgeschafft werden. Damit sollen „ökonomische Fehlanreize zur Therapiebegrenzung“ und bei der Therapieauswahl vermieden werden. Den Schwerpunkt sollen nach Meinung der Unterzeichner jederzeit erreichbare ambulante Zentren bilden. Dafür soll die Bundesregierung noch im Jahr 2016 eine Expertenkommission einberufen, die auch die Umsetzung der Selbstbestimmung über die eigene Behandlung gezielt fördert.

Quelle: Bundestag Drucksache 18/9671

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