Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Beschluss VG 14 L 35.15 und VG 14 L 36.15 – Fehlender Masern-Impfschutz führt zu Schulausschluss

Schüler in Berlin, die keine aktuelle Masern-Schutzimpfung aufweisen, dürfen von der Schule ausgeschlossen werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in zwei Eilanträgen unter den Aktenzeichen VG 14 L 35.15 und VG 14 L 36.15 am gestrigen Freitag. Die Richter urteilten, dass es zu den üblichen Schutzmaßnahmen gehöre, Personen, die keinen gültigen Impfschutz gegen die Masern aufweisen, den Zutritt zur Schule zu verweigern. Diese Maßnahme können Behörden ergreifen, um damit übertragbare Krankheiten einzudämmen.

Schon seit Oktober hat Berlin mit einer Masernwelle zu kämpfen, und zwar mit der größten seit 2001. 797 Fälle wurden bereits am Freitag vom Landesamt für Gesundheit und Soziales registriert. Alleine seit letztem Montag waren das 75 neue Meldungen, so dass sich die Lage in Berlin derzeit nicht entspannt.

Wie kam es zu den Beschlüssen VG 14 L 35.15 und VG 14 L 36.15?

In den besagten Fällen ging es um einen Oberstufenschüler, der kurz vor dem Abitur steht und eine Schülerin, die demnächst den mittleren Schulabschluss erreichen will. Eltern und Kinder beschwerten sich wegen des zeitweiligen Schulverbots aufgrund der fehlenden Masern-Impfung. Beide Teenager waren nicht geimpft, jedoch sind an ihren Schulen bereits Fälle von Masern aufgetreten.

Da die Erkrankung als hochansteckend gilt, sind hier Vorsichtsmaßnahmen seitens der Behörden zu ergreifen. Beide nicht geimpften Schüler hätten das Virus in sich tragen und weiter verbreiten können, so Gerichtssprecher Stephan Groscurth zur Begründung der Entscheidung in beiden Eilanträgen.

Durch diese Tatsache stellten die Schüler eine Gefahr für andere Menschen dar und das Verbot sei auch durchaus verhältnismäßig, da es in erster Linie dazu diente, die Verbreitung der Masern deutlich zu verringern. Dass beide Schüler keinen Impfschutz vorweisen, sei schließlich die freie Entscheidung der Eltern und Schüler gewesen.

Zwei Schulen in Berlin wegen Masern geschlossen

In Berlin mussten bisher schon zwei Schulen wegen der Masern geschlossen werden. Alleine im Bezirk Tempelhof sind sechs Schulen von der Erkrankung betroffen. Schüler mussten in den zeitweise geschlossenen, aber auch vielen anderen Schulen Impfbücher vorlegen. Wer keinen klaren Nachweis für eine bestehende Masern-Impfung erbringen konnte, wurde wieder nach Hause geschickt.

Im Oktober hatte alles in einem Flüchtlingsheim begonnen. Allerdings griff die Erkrankung sehr schnell auf die übrige Bevölkerung über – eine Folge der anhaltenden Impfmüdigkeit in Deutschland. Vor allem Jugendliche und Erwachsene sind von der Erkrankung betroffen, doch auch bei mehr als 100 Kleinkindern wurden die Masern in Berlin bereits diagnostiziert. Im Februar kam es sogar zu einem Todesfall eines Kindes ohne Impfschutz.

Für die Gruppe der Säuglinge und Kleinkinder sind die Masern besonders gefährlich, denn tödliche Spätfolgen sind ein potenzielles Risiko der Erkrankung. Weil die Masern in ihrem Schweregrad so heftig ausfielen, musste gut ein Viertel der Erkrankten in Berlin sich im Krankenhaus behandeln lassen.

Quelle: Welt

About Author