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01. Juli 2014: Das ändert sich ab heute

Der Stichtag 01. Juli ist immer gut, um Änderungen einzuführen. So gab es in der Vergangenheit zur Mitte des Jahres neue Gesetze, die innerdeutsche Währungsunion (1990), Rentenerhöhungen und Co. Und was erwartet uns dieses Jahr pünktlich zum 01. Juli? Wir haben die wichtigsten Neuerungen kurz und kompakt zusammengestellt.

Rente, Rente, Rente – das ändert sich am 01. Juli 2014

Bei der Rente gibt es zum 01. Juli, wie eigentlich jedes Jahr, wieder Änderungen und die fallen am 01.07.2014 besonders hoch aus. Folgende Änderungen sind ab heute geplant:

  • Rentenerhöhung: Ab heute gibt es für die 20,5 Millionen Rentner mehr Geld. In den neuen Bundesländern liegt die Erhöhung bei 2,53, in den alten Ländern bei 1,67 Prozent. Bei einer durchschnittlichen Rente von 1.000 Euro sind das im Osten immerhin 25,30 Euro, im Westen 16,70 Euro mehr, wenn auch nur brutto. Trotzdem bleiben die Renten in den neuen Bundesländern immer noch niedriger. Hier ist ein Rentenpunkt bei durchschnittlichen Einkommen 26,39 Euro wert, in den alten Bundesländern sind es 28,61 Euro. Das ist ein Unterschied von 7,8 Prozent.
  • Abschlagsfreie Rente mit 63: Auch die abschlagsfreie Rente mit 63 tritt am 01. Juli 2014 in Kraft. Voraussetzung dafür: Die Betroffenen müssen mindestens 45 Jahre lang in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Allerdings sind nur die Geburtsjahrgänge von 1952 bis 1963 berücksichtigt. Zeiten der Kindererziehung, der Bezug von Insolvenzgeld, die Pflege von Angehörigen und Phasen der Arbeitslosigkeit sollen mit angerechnet werden.
  • Mütterrente: 9,5 Millionen Frauen haben vor 1992 ein Kind bekommen und sie profitieren ab dem 01.07.2014 von der Mütterrente. Die Kindererziehungszeiten sollen damit besser honoriert werden. Brutto gibt es in den alten Bundesländern 28, in den neuen Ländern 26 Euro mehr pro Kind, das vor 1992 geboren wurde. Damit ist der bisherige Zuschlag verdoppelt worden. Trotzdem bleiben die Frauen, die noch jüngere Kinder haben, in der Rente bessergestellt.
  • Erwerbsminderungsrente: Auch bei der Erwerbsminderungsrente ergeben sich ab dem 01. Juli 2014 Änderungen. Brutto gibt es hier bis zu 40 Euro mehr Rente pro Monat. Damit sollen die Erwerbsunfähigen oder Erwerbsgeminderten so gestellt werden, als hätten sie bis 62 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Das sind immerhin zwei Jahre mehr als bisher.
  • Reha-Leistungen: Auch die Reha-Leistungen sollen ab dem 01. Juli 2014 verbessert werden. Die Mittel für Reha-Maßnahmen waren bisher gedeckelt, sollen nun aber dynamisiert werden. Oberstes Ziel ist es, eine Frühverrentungswelle zu stoppen.

Handynutzung im Ausland wird ab 01. Juli 2014 günstiger

All jene, die oft mit dem Handy telefonieren und simsen, müssen sich jetzt im Urlaub weniger Gedanken um die anfallenden Kosten machen. Im EU-Ausland wird die Handynutzung günstiger. Geplant sind deutliche Preissenkungen für ein- und ausgehende Anrufe sowie SMS:

  • Ausgehende Anrufe: max. 19 Cent pro Minute (bisher 24 Cent pro Minute)
  • Eingehende Anrufe: max. 5 Cent pro Minute (bisher 7 Cent pro Minute)
  • SMS: max. 6 Cent pro SMS (bisher 8 Cent pro SMS)

Zusätzlich sollen die Kosten für die Nutzung von Datentarifen sinken.

Was sich für Autofahrer am 01. Juli 2014 ändert

Auch Autofahrer sollten Obacht geben. Ab dem 01. Juli 2014 muss jeder Fahrzeugführer im Auto eine Warnweste dabei haben. Diese darf rot, gelb oder orange sein. Fehlt die Warnweste, mit der man bei einem Unfall schon von weitem besser zu erkennen ist, drohen Geldbußen bis zu 15 Euro. Allerdings hinkt die Vorschrift, es gibt lediglich eine Mitführpflicht. Zwingend tragen muss man die Warnweste allerdings nicht.

Insolvenzrecht für Verbraucher ändert sich ab 01. Juli 2014

Außerdem ändert sich das Insolvenzrecht. Verbraucher sollen ab dem 01. Juli 2014 die Möglichkeit erhalten, bereits nach drei, statt bisher sechs Jahren schuldenfrei zu werden. Allerdings müssen sie in dieser kurzen Zeit auch wenigstens 35 Prozent der Gläubigerforderungen bedient haben und zusätzlich die Kosten für den Insolvenzverwalter und das Gericht. Eine Verkürzung der Verbraucherinsolvenz nach fünf Jahren kann um ein Jahr erfolgen, wenn die Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter abgedeckt sind.

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